Tierseuchen

Tierseuchen gemäss Art. 1 Tierseuchengesetz werden entweder staatlich bekämpft oder überwacht. Je nach Zweck der staatlichen Massnahmen werden Tierseuchen in eine von vier Kategorien eingeteilt.

Übersicht nach Tierarten

Übersicht nach Kategorien

Hochansteckende Tierseuchen

Übertragbare Krankheiten mit dem Potenzial, sich massiv und schnell zu verbreiten - auch über Landesgrenzen hinaus. Sie haben umfangreiche sozio-ökonomische und gesundheitliche Konsequenzen.

Auszurottende Tierseuchen

Krankheiten, die mit Hilfe von aufwändigen Programmen bekämpft werden. Sie wurden damit in den letzten Jahrzehnten ausgerottet oder sollen demnächst ausgerottet werden.

Zu bekämpfende Tierseuchen

Krankheiten, die mit keinem vertretbaren Aufwand auszurotten sind. Die Bekämpfung zielt auf eine Schadensbegrenzung ab.

Zu überwachende Tierseuchen

Die Krankheiten haben im internationalen Verkehr eine gewisse Bedeutung. Sie sind der Meldepflicht unterworfen.

Zoonosen

Krankheiten, die zwischen Mensch und Tier übertragen werden können, nennt man Zoonosen. Menschen stecken sich über den direkten Kontakt zu infizierten Tieren oder den Konsum von durchseuchten Lebensmitteln tierischer Herkunft an.

Weitere Tierkrankheiten

Krankheiten, die in irgendeiner Form für unser Land eine Bedeutung haben - sei es im Rahmen der Fleischkontrolle, für die Differenzialdiagnose oder als neu- (oder wieder-)auftauchende Krankheit.

Letzte Änderung 23.11.2023

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