Neosporose

Der Hund und andere Fleischfresser sind Endwirt für den einzelligen Erreger. Andere Tierarten können Zwischenwirt sein. Der Mensch ist davon nicht betroffen. Die Infektion kann beim Rind Aborte oder embryonale Schäden verursachen.  

Der einzellige Parasit Neospora caninum, der die Krankheit verursacht, befällt im Laufe seiner Entwicklung verschiedene Tierarten, die ihm als Wirte dienen. Endwirt des Erregers sind vor allem Hunde und andere Fleischfresser wie der Kojote. Bei Füchsen ist die Krankheit nie nachgewiesen worden. Zwischenwirte können neben Hunden auch Rinder sein, seltener andere Wiederkäuer, Pferde und weitere Tierarten. Der Mensch ist kein Zwischenwirt. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Erkrankungen werden vor allem bei jungen Hunden oder bei trächtigen Kühen beobachtet.

Bei Hunden sind eine fortschreitende Lähmung der Hinterbeine, Koordinationsstörungen, Zittern, Fieber, erschwerte Atmung und Durchfall typisch. Bei anderen Tieren verläuft die Krankheit jedoch ohne Symptome.

Bei Rindern ist der Erreger ein bedeutender Verursacher von Aborten und Kälberverlusten. Es kann bei Kälbern auch zu nachgeburtlichen Spätschäden kommen (Koordinationsstörungen, Lähmung).

Ansteckung und Verbreitung

Bei den beiden wichtigsten Wirten, dem Rind und dem Hund, ist der häufigste Übertragungsweg vom trächtigen Muttertier über die Gebärmutter auf die Nachkommen.
Zu Neuansteckungen kann es auch durch die Aufnahme von erregerhaltigem Fleisch oder Kot kommen. Solche Neuansteckungen sind allerdings selten.

Der Erreger ist weltweit verbreitet. Einen Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz bietet die Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz.

Der Erreger ist der Einzeller Neospora caninum.

Was tun?

  • Nachgeburten nicht im Freien deponieren und vor allem nicht dem Hofhund verfüttern!
  • Hundekot von Weiden entfernen!
    Hunde nicht in den Stall und zu den Futterlagerplätzen lassen.

Es existiert kein Impfstoff, der die Übertragung im Mutterleib und somit Aborte verhindern kann.

Neosporose ist eine zu überwachende und somit meldepflichtige Tierseuche. Tierärzte, Tierärztinnen und Laboratorien müssen Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen dem Kantonstierarzt oder der Kantonstierärztin melden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 02.12.2022

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