Proliferative Nierenkrankheit der Fische

Ansteckende und chronisch verlaufende Parasitenkrankheit von Süsswasserfischen. Sie tritt vor allem im Sommer und Herbst bei erhöhten Wassertemperaturen auf.

Die proliferative Nierenkrankheit ist eine chronisch verlaufende Parasiteninfektion bei Süsswasserfischen. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Die proliferative Nierenkrankheit ist bisher bei Regenbogen- und Bachforellen, Bach- und Seesaiblingen, Atlantischen Lachsen, Äschen und Hechten nachgewiesen worden.

Befallene Fische wirken teilnahmslos, verfärben sich dunkel, zeigen einen Augenvorfall ("Glotzaugen"), blasse Kiemen und aufgetriebene Bäuche. In Fischzuchtanlagen sterben meist 10 - 15 Prozent der erkrankten Fische, unter Umständen aber auch bis zu 90 Prozent. Zu Krankheitsanzeichen und Abgängen kommt es nur, wenn die Wassertemperatur für zwei bis drei Wochen über 15 Grad liegt. Bei tieferen Temperaturen kann es zu Ansteckungen kommen. Sie bleiben aber ohne Symptome und Abgänge.

Ansteckung und Verbreitung

Fische nehmen den Erreger, einen Parasiten, vermutlich über die Kiemen auf. Die Krankheit tritt saisonal auf, beginnend im Sommer mit steigenden Wassertemperaturen bis zum Herbst, wenn die Wassertemperaturen wieder sinken. Wahrscheinlich begünstigen Stresssituationen (schlechte Wasserqualität, Handling) einen Krankheitsausbruch.

Die Krankheit wurde bisher in Europa, auch in der Schweiz, und in den USA sowohl in Fischzuchtanlagen, wie auch in freien Gewässern nachgewiesen. Einen Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz bietet die Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz.

Der Erreger ist das Nesseltier Tetracapsuloides bryosalmonae.

Was tun?

  • Die allgemeinen vorbeugenden Massnahmen gegen Tierseuchen sind einzuhalten.
  • Die Temperatur des Wassers optimieren und Stressfaktoren für die Fische minimieren.

Es existiert kein praxisreifer vorbeugender Impfstoff gegen die Krankheit.

Die Proliferative Nierenkrankheit der Fische ist eine zu überwachende und somit meldepflichtige Tierseuche. Fischereiaufsichtsbehörden und Laboratorien müssen Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen dem Kantonstierarzt oder der Kantonstierärztin melden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 04.07.2017

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