Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT)

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) ist eine nicht ansteckende Viruserkrankung der Wiederkäuer und Kameliden, die durch stechende Insekten (Vektoren) übertragen wird. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Anzahl betroffene Tierhaltungen

Situation in der Schweiz

Am 29. August 2024 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über einen Fall von Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV 8) im Kanton Waadt berichtet. Am 30. August 2024 haben die Veterinärbehörden die Blauzungenkrankheit bei zwei Schafen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Kanton Jura und bei einem Schaf im Kanton Solothurn nachgewiesen. Es handelt sich um die erste bestätigte Infektion mit dem Serotyp 3 (BTV-3) in der Schweiz. In der Schweiz gibt es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen BTV-3. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.

Seit Ende August 2024 weisen die Veterinärbehörden in zahlreichen Kantonen Fälle der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 (BTV-8) und mit dem Serotyp 3 (BTV-3) nach. Die Blauzungen-Zone umfasst die ganze Schweiz.

Im Handel mit der EU gelten damit die harmonisierten Bedingungen der EU zur Blauzungenkrankheit die für ein Gebiet «ohne Status» anwendbar sind.

Medienmitteilung, 30.08.2024

Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit

Aktuelle internationale Situation

Blitz Radar Bulletin

Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT): 

Ausbrüche in der Schweiz (BTV-8 und BTV-3) und in Europa.

Mehr Informationen zum Handel: Schutzmassnahmen EU (admin.ch)

Die spezifischen Anforderungen an die Sömmerung im Ausland sind in den kantonalen Sömmerungsvorschriften für den Grenzweidegang enthalten.

 

Es gibt vom Virus der Blauzungenkrankheit (Bluetongue-Virus BTV) mindestens 26 verschiedene Serotypen mit unterschiedlicher Virulenz und Verbreitung. In der Schweiz war vor allem der Serotyp BTV-8 aktiv. Alle Wiederkäuer sind empfänglich. Aber eine klinische Erkrankung wird meist nur bei Schafen und Rindern gesehen. Je nach Serotyp verläuft die Krankheit unterschiedlich.

Bei Schafen kann die Krankheit von unauffällig bis sehr gravierend verlaufen. Bei Rindern und Ziegen ist die Infektion meist ohne sichtbare Symptome.

Das infektiöse Virus ist bei Schafen bis zu einem Monat nach der Infektion nachweisbar, bei Rindern bis zwei Monate. Hohes Fieber kann begleitet sein von Entzündung der Schleimhäute. Störungen an den Gefässen führen zu Blutungen und Ödembildung. Eine bläuliche Verfärbung (Zyanose) im Maulbereich und an der Zunge ist möglich. Daher kommen auch die Namen Blauzungenkrankheit oder Bluetongue. Typisch sind Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten. Schaumiger Speichelfluss, seröser bis eitriger Nasenausfluss und Atembeschwerden sind häufig. Speziell bei der Infektion mit BTV-8 treten je nach Trächtigkeitsstadium Aborte und die Geburt von „dummen“ Kälbern und Lämmern auf (Hirnmissbildung).

Im Seuchenfall sind umfassende Bekämpfungsmassnahmen erforderlich, die auch wirtschaftlich ins Gewicht fallen.

Informationen zu Ansteckung und Verbreitung

Der Erreger ist ein unbehülltes RNA-Virus der Familie Reoviridae, Genus Orbivirus. Die Übertragung erfolgt durch Gnitzen – kleine Mücken der Gattung Culicoides. Diese Gnitzen treten in Mitteleuropa von Juni bis Ende November auf.

Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier wurde bisher nur für BTV-26 bei Ziegen nachgewiesen. Ausscheidung in Sperma kommt vor.

Für den BTV-8 wurde auch eine Infektion des Föten im Uterus bewiesen. Übertragungen durch Kanülen, welche mit erregerhaltigem Blut verunreinigt sind, können ebenfalls vorkommen.

Das Blauzungenvirus kommt in allen Kontinenten vor. In Europa breitete es sich in den Jahren nach 2000 vom Süden bis nach Nordeuropa aus. In der Schweiz wurde der erste Fall einer durch den Erreger BTV-8 ausgelösten Blauzungenkrankheit im Oktober 2007 registriert. Bis Ende 2011 wurden 76 Fälle verzeichnet, in ganz Europa Zehntausende.

Die Schweiz führte von 2008 bis 2010 ein umfangreiches Impfprogramm durch. 2008 war die Impfung für alle Rinder, Schafe und Ziegen während drei Monaten obligatorisch. 2009 und 2010 mussten nur Rinder und Schafe gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. Die Impfung von Ziegen war freiwillig. 2011 war die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit generell freiwillig. Der Virustyp BTV-8 grassiert seit mehreren Jahren in Frankreich. Im November 2017 gab es nach 2012 erstmals wieder Nachweise auf die Blauzungenkrankheit in der Schweiz. Seit Ende Oktober 2020 traten in der Schweiz keine Fälle von Blauzungenkrankheit mehr auf.

Einen Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz bietet die Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz. Die Karte mit den Restriktionszonen in Europa ist unter «Weitere Informationen > Links» zu finden.

Was tun bei einem Verdachts- oder Seuchenfall?

  • Bei einem Verdachts- oder Seuchenfall ordnet der Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin umfassende Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung TSV an (siehe „Weitere Informationen“) 
  • Bei einem milden Krankheitsverlauf ist besonders bei Rindern auch eine selbstständige Heilung möglich.  
  • Es wird empfohlen, erkrankte Tiere nicht der Sonnenstrahlung auszusetzen. Sie kann die Symptome verschlimmern.
  • Zur Krankheitsvorbeugung gehören planmässige Insektenbekämpfung, Stallhaltung gefährdeter Tierbestände während der Nacht sowie Impfungen (aktive Immunisierung) in verseuchten oder seuchenverdächtigen Regionen.
  • Um den Befall mit Gnitzen zu verringern, können Pyrethroide eingesetzt werden.

In der Schweiz wird seit 2012 nicht mehr gegen Bluetongue geimpft. Tierhaltende können jedoch über ihre Bestandestierärztin oder ihren Bestandestierarzt ihre Tiere weiterhin impfen, was z.B. bei Tieren für den Export empfohlen wird.

Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden. Besonders sorgfältig sind nach wie vor Tiere zu beobachten, welche aus Regionen im Ausland mit aktuellen BT-Fällen importiert oder nach der Sömmerung zurückgeholt werden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 04.10.2024

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