Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer und Kameliden, die durch stechende Insekten (Vektoren) übertragen wird. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Hier finden Sie Informationen zur aktuellen Lage.
Die Schaf- und Rinderbranche, die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST), die Tiergesundheitsdienste (RGS / BGK), das BLV und die Kantonstierärztinnen und -tierärzte empfehlen dringend eine Impfung der für die Krankheit empfänglichen Tiere. Die Impfung ist die einzige Massnahme, mit der die Tiere vor einer schweren Erkrankung geschützt und massive, langfristige wirtschaftliche Schäden vermieden werden können. Dabei ist bei der Blauzungenkrankheit im zweiten Jahr des Auftretens mit noch schwereren klinischen Symptomen zu rechnen. Mit der Impfung können Tiere und Tierhaltende gelassen in den Frühling starten. Der Bund beteiligt sich an den Kosten für die Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit.
- Situation in der Schweiz
- Massnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit (BT)
- Vektorfreie Periode
- Situation International
- Was ist die Blauzungenkranheit?
- Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit
- Symptome und Verlauf der Blauzungenkrankheit
- Ist der Erreger für Menschen gefährlich?
- Informationen zu Ansteckung und Verbreitung
- Vorkommen und Verbreitung der Krankheit
- Was können Tierhaltende tun, um ihre Tiere zu schützen?
- Was tun bei einem Verdachtsfall?
- Grenzüberschreitender Verkehr
- Weitere Informationen
- Grenzüberschreitender Verkehr
Situation in der Schweiz
Seit Ende August 2024 weisen die Veterinärbehörden in zahlreichen Kantonen Fälle der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 (BTV-8) und mit dem Serotyp 3 (BTV-3) nach. Die Blauzungen-Zone umfasst die ganze Schweiz.
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit
Massnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit (BT)
Der Veterinärdienst Schweiz (VetD CH) hat ein schweizweit einheitliches Vorgehen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit (BT) in der Schweiz ab 2025 festgelegt. Die Zielsetzungen und die damit verbundenen Massnahmen sind vom in der Schweiz zirkulierenden Serotypen, der epidemiologischen Situation und den zur Verfügung stehenden Instrumenten zur Bekämpfung der BT, insbesondere der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Impfstoffen, abhängig. Es werden folgende Situationen unterschieden:
- Situation A: Der Serotyp tritt in der Schweiz bereits weitverbreitet auf und es besteht die Möglichkeit einer Impfung.
- Situation B: Der Serotyp tritt in der Schweiz regional begrenzt auf oder es besteht noch keine Möglichkeit einer Impfung.
BTV-3 und BTV-8 gehören zu den Serotypen, die in der Schweiz bereits auftreten und weitverbreitet sind.Das Ziel der Bekämpfung dieser Serotypen ist eine Schadensminimierung. Mit einer Impfung können die Tierhaltenden ihre Tiere vor schweren Krankheitsverläufen schützen und damit massive wirtschaftliche Schäden verhindern. Massnahmen zur Reduktion des Mückenbefalls können zusätzlich zur Schadensminimierung beitragen. Es sind keine seuchenpolizeilichen Sperrmassnahmen notwendig. Klinisch kranke Tiere dürfen aber nicht verstellt werden. Die Verantwortung für den Schutz der Tiere obliegt den Tierhaltenden. Die Impfung ist freiwillig, sie wird vom BLV, der Rinder- und Schafebranche, der Tierärzteschaft und den Kantonstierärztinnen und -tierärzten jedoch dringend empfohlen. Das BLV unterstützt die Tierhaltenden, in dem es Impfstoffe beschafft.
Bei in der Schweiz regional begrenzt auftretenden Serotypen oder bei Serotypen ohne Impfmöglichkeit, ist es das Ziel, den Ausbruch einzudämmen. Dafür sind seuchenpolizeiliche Sperrmassnahmen notwendig. Durch Einschränkungen im Tierverkehr soll die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit verlangsamt werden, um noch nicht betroffene Gebiete und Tierhaltungen zu schützen. Die Tierhaltenden müssen zudem die angeordneten Massnahmen zur Reduktion des Mückenbefalls umsetzen.
Hat sich der Serotyp weit verbreitet und ist Impfstoff gegen den Serotypen in ausreichender Menge verfügbar, kann das BLV nach Anhören der Kantonstierärzteschaft entscheiden, dass auf seuchenpolizeiliche Sperrmassnahmen verzichtet und nach Situation A vorgegangen wird.
Vektorfreie Periode
In Absprache mit dem Nationalen Zentrum für Vektorentomologie der Universität Zürich und nach Anhören der Kantone hat das BLV entschieden, eine vektorfreie Periode auszurufen. Diese dauert vom 1. Dezember bis voraussichtlich zum 31. März. Sie beschreibt eine Zeit, in der keine oder nur wenige Mücken auftreten, die als Überträger von Blauzungenviren in Frage kommen. Während der vektorfreien Periode kann die Kantonstierärztin bzw. der Kantonstierarzt auf die Anordnung von Sperrmassnahmen, Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls und Impfungen ganz oder teilweise verzichten. Die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit wurde entsprechend ergänzt.
Anzahl betroffene Tierhaltungen
Fallzahlen
Situation International

Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT):
Ausbrüche in der Schweiz (BTV-8 und BTV-3) und in Europa.
Was ist die Blauzungenkranheit?
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die über Gnitzen (kleine Mücken) verbreitet wird. Alle Wiederkäuer sind empfänglich. Klinische Symptome treten meist nur bei Schafen und Rindern auf. Eines der möglichen Symptome ist eine bläuliche Verfärbung im Maulbereich und an der Zunge. Daher kommt auch der Name Blauzungenkrankheit oder Bluetongue.
Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit

Je nach Serotyp schützen die Impfstoffe die Tiere nicht vor einer Infektion, können aber zu milderen Krankheitsverläufen führen und die Sterblichkeit verringern. Die Impfung ist nach heutigem Stand die beste Möglichkeit, um Verlusten vorzubeugen. Für Informationen zur Impfung können sich Tierhaltende an ihren Bestandestierarzt oder ihre Bestandestierärztin wenden.
Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) und die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD). Die verfügbaren finanziellen Mittel werden primär für die Beschaffung der Impfstoffe gegen BTV-4, BTV-8 sowie EHD verwendet. Ende 2024 wurden grössere Mengen von BTV-3-Impfstoffen importiert. Impfstoff wird von den in der Schweiz ansässigen Vertriebsfirmen laufend nachbeschafft. Dabei kann es temporär zu Engpässen kommen. Rückwirkend können an Tierhaltende pro geimpftes Tier finanzielle Beiträge ausbezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung wird abhängig von der Impfstoffnachfrage festgelegt.
Der Schweizer Kälbergesundheitsdienst (KGD) hat im Februar 2025 sowohl Tierärztinnen und Tierärzte als auch Tierhalterinnen und Tierhalter zur Blauzungenkrankheit interviewt.
Symptome und Verlauf der Blauzungenkrankheit
Je nach Serotyp kann die Krankheit unterschiedlich verlaufen. Tendenziell verursacht die Infektion mit dem Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV-3) schwerere Symptome als die Infektion mit dem Serotyp 8 (BTV-8).
Folgende Symptome können auftreten:
- Fieber
- Entzündungen der Schleimhäute mit schaumigem Speichelfluss und seröser bis eitriger Nasenausfluss
- Atembeschwerden
- Schluckbeschwerden
- Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten
- Lahmheit
- Fehlgeburten
Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit oft milder. Die Tiere können auch einen Rückgang der Milchleistung zeigen.
Ist der Erreger für Menschen gefährlich?
Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.
Informationen zu Ansteckung und Verbreitung
Die Übertragung erfolgt durch Gnitzen – kleine Mücken der Gattung Culicoides.
Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier kommt nicht vor.
Vorkommen und Verbreitung der Krankheit
Das Blauzungenvirus kommt auf allen Kontinenten vor. In Europa breitete es sich in den Jahren nach 2000 vom Süden bis nach Nordeuropa aus. In der Schweiz wurde der erste Fall einer durch den Erreger BTV-8 ausgelösten Blauzungenkrankheit im Oktober 2007 registriert. Bis Ende 2011 wurden 76 Fälle verzeichnet, in ganz Europa Zehntausende.
Die Schweiz führte von 2008 bis 2010 ein umfangreiches Impfprogramm durch. 2008 war die Impfung für alle Rinder, Schafe und Ziegen während drei Monaten obligatorisch. 2009 und 2010 mussten nur Rinder und Schafe gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. Die Impfung von Ziegen war freiwillig. 2011 war die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit generell freiwillig. Im 2017 gab es nach 2012 erstmals wieder Nachweise auf die Blauzungenkrankheit in der Schweiz. Zwischen Ende Oktober 2020 und Juli 2024 traten in der Schweiz keine Fälle von Blauzungenkrankheit auf.
Einen Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz bietet die Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz.
Karte mit den Restriktionen in Europa
Fachinformation zur Blauzungenkrankheit (PDF, 295 kB, 23.10.2019)
Was können Tierhaltende tun, um ihre Tiere zu schützen?
Tiere vollständig vor Mücken zu schützen, ist kaum möglich.
Folgende Massnahmen können helfen, die Anzahl der Mücken in der Umgebung zu reduzieren und somit die Gefahr zu senken, dass die Tiere infiziert werden:
- Mückennetze und physischen Barrieren installieren
- chemische Insektenabwehrmittel (Repellentien) bei Tieren einsetzen
- Stallhaltung der Tiere während der Dämmerung
- Stehendes Wasser entfernen, da dies ein idealer Brutplatz für Mücken ist.
- Einstreu und Mist mindestens 1x pro Woche entfernen
In der Schweiz muss seit 2011 nicht mehr gegen Bluetongue geimpft werden. Tierhaltende können ihre Bestände aber auf freiwilliger Basis impfen lassen.
Was tun bei einem Verdachtsfall?
Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren.
Grenzüberschreitender Verkehr
Im Handel mit der EU gelten die harmonisierten Bedingungen der EU zur Blauzungenkrankheit, die für ein Gebiet «ohne Status» anwendbar sind.
Mehr Informationen zum Handel: Schutzmassnahmen EU
Weitere Informationen
Letzte Änderung 18.03.2025