Aujeszkysche Krankheit

Die Aujeszkysche Krankheit ist eine akut verlaufende, fieberhafte Viruskrankheit, vor allem bei Schweinen. Bei anderen Säugetieren verläuft sie als Infektion des Zentralnervensystems tödlich. Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich.

Die Aujeszkysche Krankheit befällt vor allem Schweine, seltener Rinder, kleine Wiederkäuer, Katzen, Hunde oder Nager.

Anfällig sind vor allem junge Ferkel, die meist rasch sterben. Bei über zwei Wochen alten Ferkeln ist die Sterblichkeit geringer. Sie zeigen Fieber, Erbrechen und Bewegungsstörungen. Mastschweine husten und haben Nasenausfluss. Bei trächtigen Tieren kommt es oft zu Aborten oder Geburten von mumifizierten Föten. Es kommt aber auch vor, dass befallene Schweine keine Symptome zeigen.

Ansteckung und Verbreitung

Der Erreger ist das Suid Herpesvirus 1. Beim Schwein erfolgt die Verbreitung durch Maul und Nase im direkten Kontakt, indirekt durch infizierten Samen/Vaginalsekret oder auch über die Luft. Eine Ansteckung kann durch Zukauf infizierter Schweine oder infizierter Zuchteber ohne erkennbare Symptome oder durch künstliche Besamung mit infiziertem Samen erfolgen. Früher war die Verfütterung ungekochter Abfälle aus Metzgereien und Restaurants eine hauptsächliche Infektionsquelle. Seit dem Verbot der Fütterung mit Speiseabfällen ist diese Quelle ausgeschaltet.

Die Krankheit tritt weltweit auf. Die Schweiz und einige EU-Länder sind jedoch frei von der Aujeszkyschen Krankheit. In der Schweiz wird dies regelmässig durch Stichprobenuntersuchungen des Schweinebestandes dokumentiert.
Einen Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz bietet die Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz.

Was tun?

  • Bei Importen von Schweinen und Samen aus Ländern mit Aujeszkyscher Krankheit vorab testen. 

  • Im Seuchenfall müssen verdächtige und betroffene Tiere geschlachtet werden.
     

Impfstoffe existieren, sind in der Schweiz aber nicht zugelassen.

Die Aujeszkysche Krankheit ist eine auszurottende Tierseuche und damit meldepflichtig. Wer Tiere hält, betreut oder behandelt, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 13.03.2024

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