Krebspest

Die Krebspest ist eine akut verlaufende Pilzerkrankung mit Zerfallserscheinungen des Panzers. Sie verläuft bei einheimischen Krebsen fast immer tödlich.

Für die Krebspest sind vor allem einheimische Krebse empfänglich. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Erkrankte Krebse sind auch tagsüber im Gewässer sichtbar und auffallend matt. Aus dem Wasser gehobene Tiere lassen ihre Scheren hängen und wehren sich nicht. Zudem kommt es zu Gewichtsverlust und Zerfallserscheinungen: Dunkle Flecken auf dem Panzer, häufig fehlen ganze Gliedmassen oder Teile davon. Bei einheimischen Krebsen sterben fast immer alle der erkrankten Tiere.

Der wichtigste Hinweis auf die Krankheit sind zahlreiche tote einheimische Krebse in einem Gewässer. An ihnen kommt es zu wattebauschartigen Pilzwucherungen aus den Gelenkhäuten und oft auch aus den Augen.

Amerikanische Krebsarten erkranken und sterben in der Regel nicht. Sie sind aber Träger des Erregers.

Ansteckung und Verbreitung  

Der Erreger ist der Pilz Aphanomyces astaci. Er überlebt sehr lange auf toten Krebsen und bildet Sporen, die im Wasser bis zu fünf Tage überleben.

Ansteckungsquellen sind erkrankte und tote Krebse sowie die nicht erkrankten, aber infizierten nicht-einheimischen Krebse. Übertragungen sind auch mit Fischen aus mit Krebspest verseuchten Gebieten oder durch verseuchte Geräte (Stiefel, Kleider, Netze usw.) möglich.

Der Erreger ist weltweit verbreitet. In der Schweiz kommt es nach einem langen Unterbruch seit 1986 wieder zu Ausbrüchen in freien Gewässern. Einen Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz bietet die Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz.

Was tun?

  • Hoher Krebsbestand, Revierkämpfe und Nahrungskonkurrenz sind Stressfaktoren, die zur Schwächung der Abwehr und erhöhter Krankheitsanfälligkeit führen. Wo möglich sind diese Stressfaktoren zu mindern.

Es existiert kein Impfstoff gegen die Krankheit.

Die Krebspest ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 19.07.2023

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