Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. Die Krankheit breitet sich seit einigen Jahren immer weiter in Europa aus. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine durch Virusinfektion verursachte Krankheit. Sie befällt Haus- und Wildschweine und endet bei diesen meist tödlich. Die Krankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.

Die Seuche breitet sich in Europa aus und könnte eines Tages auch die Schweiz erreichen. Das BLV verfolgt die Entwicklung laufend und informiert die Tierhaltenden und die Tierärzteschaft über die aktuelle Situation.

Um die Einschleppung der Seuche in die Schweiz zu verhindern, hat das BLV die Einfuhr von lebenden Schweinen, Genetikprodukten, Fleisch, Fleischprodukten und tierischen Nebenprodukten von Schweinen aus betroffenen Regionen eingeschränkt.

Ansteckung und Verbreitung

Die Afrikanische Schweinepest wird in der Tierseuchenverordnung zu den hochansteckenden Tierseuchen gezählt. Sie ist aber weit weniger ansteckend als etwa die Maul- und Klauenseuche oder die klassische Schweinepest. Allerdings verläuft sie bei mehr als 90 % der angesteckten Schweine tödlich.

Das Virus kommt im Blut, Kot, Urin, Speichel sowie in der Muskulatur und in den Organen eines erkrankten Tieres vor. Es kann im Fleisch, im Tierkadaver oder in der Umwelt lange überleben. Der Erreger wird durch direkten Tierkontakt übertragen. Der Erreger kann sich auch indirekt über Geräte und Transportfahrzeuge oder weggeworfene, erregerhaltige Fleischabfälle verbreiten. Für die Verschleppung der ASP über weite Distanzen sind meist menschliche Aktivitäten verantwortlich. Die Ausbreitung durch Wildschweine erfolgt nur langsam und über kurze Distanzen.

ASP Virus Verbreitung

Die Krankheit ist seit langem in gewissen afrikanischen Ländern wie auch auf Sardinien verbreitet. 2007 trat sie in Georgien auf und breitete sich dann in Russland und im östlichen Teil der EU aus. Die tschechische Republik ist das erste von ASP betroffene Land, das die Krankheit ausrotten konnte. «Aktuelle Situation siehe Radar Bulletin»

Symptome

Die Symptome unterscheiden sich je nach Verlaufsform:

  • Akuter Verlauf: Bei mehreren Tieren hohes Fieber, plötzliche Todesfälle, Blauverfärbung der Ohrspitzen und Extremitäten, Blutungen auf der Haut.
  • Chronischer Verlauf: Bei mehreren Tieren unspezifische klinische Symptome wie Fieber, Kümmern, Durchfall, Aborte, schlechte Mastleistung, Hautrötungen und Blutungen, gehäufte Infektionen mit Tierverlusten im Bestand.

Bei diesen Symptomen muss sofort der Bestandestierarzt benachrichtigt werden, damit ein Seuchenverdacht abgeklärt werden kann.

Ausschlussuntersuchung

Bei unklaren Anzeichen, die an die Afrikanische Schweinepest erinnern, können Tierärzte nach Rücksprache mit dem Institut für Virologie und Immunologie (IVI) zur Abklärung Proben für eine Ausschlussuntersuchung untersuchen lassen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84 ergriffen werden.

Der Standort Mittelhäusern des IVI ist das Schweizer Referenzlabor für die Afrikanische Schweinepest.

Was tun? 

  • Das BLV empfiehlt Privatpersonen dringend, auf das Mitbringen von Schweinefleischprodukten zu verzichten, wenn sie aus von ASP-betroffenen Gebieten in die Schweiz zurückkehren. Die zuständigen Behörden in den betroffenen Ländern geben den Lebensmittelbetrieben Anweisungen, welche Produkte in andere Länder versendet werden dürfen und welche nicht. Privatpersonen, die selber dort einkaufen, sehen jedoch nicht, ob sie Produkte kaufen, die nur für den Konsum im betroffenen Land bestimmt sind. Von diesen Produkten geht trotz Vorsichtsmassnahmen ein höheres Risiko aus, dass sie den Seuchenerreger enthalten.
  • Speisereste sollen grundsätzlich nur in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.
  • Aufgrund der Entwicklung ist eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Tierhaltenden, Tierärzten, der Jägerschaft und der Wildhut nötig.
  • Bei unklaren Anzeichen, aber ohne dringenden Seuchenverdacht können auch nicht-amtliche Tierärzte nach telefonischer Rücksprache mit dem IVI Proben nehmen, um eine Ausschlussuntersuchung durchführen zu lassen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84 ergriffen werden.
  • Schweinebetriebe können das Ansteckungsrisiko für ASP stark reduzieren, indem sie grundlegende Biosicherheitsmassnahmen einhalten.

Es existiert kein Impfstoff gegen die Krankheit.

Meldepflicht

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Tierseuche. Es besteht eine Meldepflicht für alle, die Tiere halten, betreuen oder behandeln. Verdachtsfälle müssen sofort dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin gemeldet werden. Im Seuchenfall finden Tierhaltende unter „Weitere Informationen > Im Seuchenfall“ wichtige Angaben.

Informationsmaterial über Vorsichtsmassnahmen

Für Reisende: 

Für Jäger: 

Für Schweinehalter:

Video: Afrikanische Schweinepest - Klinische Symptome bei Schweinen - Wie und wann reagieren?

Zwar ist die Schweiz heute nicht von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen, das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) arbeitet aber dennoch an der Erforschung der Eigenschaften der in Europa zirkulierenden ASP-Stämme. Denn bei einem Ausbruch in der Schweiz ist es wichtig, eine effiziente und sichere Labordiagnostik zu gewährleisten und stets auf dem neusten Stand der Forschung zu sein, um dem Veterinärdienst Schweiz wichtige virologische, immunologische, klinische und pathologische Informationen liefern zu können.

Weitere Informationen

Im Detail



Letzte Änderung 07.11.2024

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