Border Disease

Border Disease ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, insbesondere Schafen und Ziegen. Jungtiere, die sich im Mutterleib mit Border-Disease-Viren (BD-Virus) anstecken, können persistent infizierte, sogenannte PI-Tiere werden. Sie scheiden lebenslang BD-Viren aus und stellen die Hauptansteckungsquelle dar. In der Schweiz ist diese Erkrankung insbesondere in Bezug auf das nationale Bovine Virus-Diarrhoe-Ausrottungsprogramm der Rinder von Bedeutung.

Von Border Disease betroffen sind Wiederkäuer, hauptsächlich Schafe und Ziegen. Aber auch Rinder und Wildwiederkäuer können sich mit dem BD-Virus infizieren. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.

Akute Infektionen mit dem BD-Virus verlaufen meist asymptomatisch oder mit milden Symptomen wie leichtem Fieber. In seltenen Fällen wurden jedoch BD-Virus-Isolate beobachtet, die schwerwiegende klinische Verläufe verursachen und insbesondere bei jungen Lämmern zum Tod führen können.

Die Folgen einer Infektion mit Border Disease bei trächtigen Tieren hängen vom Zeitpunkt der Ansteckung ab. Sie reichen von Fruchtbarkeitsstörungen, Aborten, Totgeburten und der Geburt kleiner, lebensschwacher Nachkommen bis zur Geburt persistent infizierter (PI) Tiere. Diese entwickeln keine Immunabwehr gegen das Virus, sind lebenslang Virusausscheider und stellen die bedeutendste Infektionsquelle für andere empfängliche Tiere dar. Viele der PI-Tiere sterben im Verlauf des ersten Lebensjahres.

Klinische Symptome bei Rindern

Eine Border Disease-Infektion bei Rindern ist klinisch kaum von einer Bovine Virus-Diarrhoe-Infektion zu unterschieden. Akute Infektionen verlaufen in der Regel asymptomatisch oder nur mit milden Symptomen. Häufig treten Fruchtbarkeitsstörungen auf, deren Ausprägung variiert. Je nach Trächtigkeitsstadium kann es zu Aborten oder zur Geburt lebensschwacher Kälber kommen.

Erfolgt die Infektion während der frühen Trächtigkeit (etwa zwischen dem 40. und 120. Trächtigkeitstag), können auch PI-Kälber geboren werden. Ihr klinisches Bild ähnelt dem von Bovine Virus-Diarrhoe-PI-Kälbern - einschliesslich des möglichen Auftretens asymptomatischer Border-Disease-PI-Kälbern.

Ansteckung und Verbreitung

Die Erreger der Border Disease, die sogenannten BD-Viren, gehören zur Gattung der Pestiviren. PI-Tiere scheiden Viren lebenslang und in grossen Mengen aus.

Direkte oder indirekte Kontakte mit empfänglichen Tieren (Aerosole, Belecken, Gerätschaften etc.) führen zu einer vorübergehenden Infektion mit anschliessender Ausbildung einer langanhaltenden, belastbaren Immunität. Die Präsenz eines PI-Tieres in einer Herde stellt die wichtigste Infektionsquelle für andere empfängliche Tiere dar. Das Border Disease-Virus kann von Schafen auf Rinder und Ziegen sowie möglicherweise auch auf Wildwiederkäuer übertragen werden. Die gemeinsame Haltung mit Schafen ist daher der wichtigste Risikofaktor für eine Ansteckung von anderen empfänglichen Tieren. Wichtige Risikofaktoren für Schafherden sind die gemeinsame Alpung und der Zukauf infizierter Tiere.

Mit abnehmender Immunität gegen die Bovine Virus-Diarrhoe werden Rinder empfänglicher für andere Pestiviren. In der Schweiz häufen sich die Nachweise von Border Disease-PI-Kälbern sowie von Tieren mit Antikörpern gegen das Border Disease-Virus. Da in der Routinediagnostik nicht zwischen einer Infektion mit Bovine Virus-Diarrhoe und BD-Viren unterschieden werden kann, stören Border Disease-Infektionen die serologische Überwachung der Bovine Virus-Diarrhoe. Aus diesem Grund ist Border Disease in der Schweiz insbesondere in Bezug auf das nationale Bovine Virus-Diarrhoe-Ausrottungsprogramm von Bedeutung.

Was tun?

  • Rinder, Schafe und Ziegen wenn möglich getrennt halten
  • verdächtige Symptome umgehend dem Tierarzt melden

In der Schweiz sind keine Impfstoffe gegen Border Disease zugelassen. Die Impfung gegen Border Disease ist in der Schweiz bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons verboten.

Border-Disease ist eine zu bekämpfende Seuche bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons und ist somit meldepflichtig. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 26.06.2025

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