Campylobacteriose kann die meisten unserer Nutztiere befallen, verläuft bei Tieren aber weitgehend ohne Symptome. Die Krankheit ist über Lebensmittel auf den Menschen übertragbar – also eine Zoonose.
Am Campylobacteriose können Geflügel, Wildvögel, Heimtiere (Hund, Katze), Nutztiere (Rind, Schaf, Ziege, Schwein), Nager und der Mensch erkranken.
Die Krankheit beim Tier
Bei Tieren verlaufen Infektionen mit Campylobacter meistens symptomlos. Bei Jungtieren können Allgemeinstörungen und entzündliche Erkrankungen des Darms auftreten.
Ansteckung und Verbreitung
Träger von Campylobacter-Bakterien scheiden den Keim in ihre Umgebung aus.
Über Futter oder Wasser gelangt der Erreger auf weitere Individuen.
Die Campylobacteriose ist weltweit verbreitet. Zu Fällen in der Schweiz siehe die Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz.
Was tun?
- Bei Hühnerbeständen liegt die Durchseuchungsrate sehr hoch. Die Infektion verläuft für die Tiere zwar meistens harmlos. Es ist aber trotzdem wichtig, schrittweise erregerfreie Bestände aufzubauen, um die Verbreitung der Campylobacteriose zu stoppen. Im Vordergrund stehen dabei hygienische Massnahmen, die eine Infektion des Tierbestandes verhindern. Das Ziel von Gegenmassnahmen ist nicht der Schutz der Tiere, denn für diese ist eine Infektion mit Campylobacter meistens harmlos.
- Die Gefahr für den Menschen liegt in der Campylobacter-Verseuchung der Schlachtkörper, welche zu Lebensmittelinfektionen beim Menschen führen kann.
- Erkrankungen bei Menschen können verhindert werden, in dem auf die Hygiene bei der Zubereitungen von Lebensmitteln geachtet wird.
Campylobacteriose ist eine zu überwachende Krankheit und damit meldepflichtig. Tierärzte, Tierärztinnen und Laboratorien müssen Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen dem Kantonstierarzt oder der Kantonstierärztin melden.
Die Krankheit beim Menschen
Bei Menschen lösen Campylobacter-Bakterien Bauchschmerzen, wässrige oder blutige Durchfälle, erhöhte Temperatur und manchmal Erbrechen und hohes Fieber aus. Mehr dazu unter „Bakterielle Krankheitserreger in Lebensmitteln“.
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Letzte Änderung 02.10.2018