Faulbrut der Bienen

Die Faulbrut der Bienen ist eine sehr ansteckende bakterielle Erkrankung der Bienenbrut. Gefährdet sind ein bis zwei Tage alte Maden der Honigbienen.

Die Krankheit betrifft Bienen. Sie ist für Menschen ungefährlich.

Die Krankheit verläuft langsam. Befallene Maden sterben meist erst nach der Deckelung im Steckmaden- oder Puppenstadium. Sie verwandeln sich in eine gelbbraune, immer dunkler werdende und stark fadenziehende Masse.

Die Zelldeckel der befallenen Waben sinken ein und es entstehen darin schliesslich Löcher. Der hochansteckende Zellinhalt trocknet ein und liegt als schwer entfernbarer Schorf in der unteren Zellrinne. Eine frische Infektion riecht nach frischem Quark.

Ansteckung und Verbreitung  

Der Erreger ist das Bakterium Paenibacillus larvae. Sporen dieses Erregers haben eine hohe Überlebensfähigkeit. Sie bleiben ausserhalb des Volkes jahrzehntelang ansteckend und überleben auch bei Trockenheit, Nässe, Hitze und Kälte.

Ansteckende Sporen des Erregers werden meist indirekt über das Futter von Volk zu Volk verbreitet. Dies geschieht durch Räuberbienen, erregerhaltiges Bienenfuttermittel oder Honig. Auch über den Imker, erregerhaltige Waben, Geräte oder zugekaufte Bienen kann die Krankheit weiterverbreitet werden.

Entwickeln sich infizierte Maden zu Steckmaden, Vorpuppen und Puppen, bilden sich grosse Mengen ansteckende Sporen. Bienen, die Zellen von toten Steckmaden oder Vorpuppen reinigen, übertragen die Krankheit bei der Fütterung auf eine neue Brut.

Die Krankheit ist weltweit verbreitet und kommt in der Schweiz häufig vor. Einen Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz bietet die Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz.

Was tun?  

  • Bei jeder Völkerkontrolle auf das Brutbild achten. Lückenhafte Brutflächen sind verdächtig.  
  • Verschleppung aus verseuchten Ständen vermeiden.    
  • Keine Völker in die Nähe von Faulbrut-Sperrgebieten bringen.

Es existiert kein Impfstoff gegen die Krankheit. Eine vorbeugende Behandlung mit Antibiotika ist verboten.

Die Faulbrut der Bienen ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Bienen hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bieneninspektor oder der Bieneninspektorin melden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 20.01.2020

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