Virale hämorrhagische Krankheit der Kaninchen (VHK)

Die virale hämorrhagische Krankheit ist eine akute Viruserkrankung der Wild- und Hauskaninchen. Sie ist sehr ansteckend und endet fast immer tödlich. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Die Krankheit

Die virale hämorrhagische Krankheit betrifft Wild- und Hauskaninchen. Die Krankheit wird durch zwei Virusvarianten RHDV-1a und RHDV-2 verursacht.

Die Symptome der Krankheit können akut sein: Teilnahmslosigkeit, Fieber, erschwerte Atmung, Koordinationsstörungen und Zittern. Diese Form der Krankheit endet fast immer tödlich. Dabei haben die Tiere kurz vor dem Tod Krämpfe und bluten aus der
Nase.

Bei einer Infektion mit der Virusvariante RHD-1a sind aber auch milde Verlaufsformen möglich, bei der die Tiere spontan wieder gesund werden.

Ansteckung und Verbreitung

Der Erreger der Krankheit ist das Rabbit Hemorrhagic Disease Virus (RHDV) aus der Familie Caliciviridae. Das Virus hat eine hohe und lange Überlebensfähigkeit z.B. in trockener Umgebung oder in gefrorenem Kaninchenfleisch. Das Virus wird vor allem durch direkten Körperkontakt von Tier zu Tier verbreitet, z.B. an Ausstellungen. Körperausscheidungen wie Kot und Urin enthalten den Erreger. Die Krankheit ist zudem indirekt übertragbar, z.B. über erregerhaltiges Futter, Einstreu oder Haare. 

Die Krankheit wurde 1984 in China zum ersten Mal festgestellt. Von dort breitete sie sich nach Westen über die ganze Welt aus. In Frankreich wurde 2010 erstmals eine neue Virusvariante RHDV-2 erkannt, die sich mittlerweile über weite Teile Europas ausgebreitet hat. Nachdem die Krankheit in der Schweiz jahrelang kaum mehr aufgetreten war, kam es im zweiten Quartal 2016 zu vermehrten Seuchenausbrüchen, verursacht durch die neue Virusvariante RHDV-2.

Was tun?

  • Halten Sie die allgemeinen Massnahmen gegen Tierseuchen ein.
  • Gegen die Krankheit kann geimpft werden. Die Impfung ist in der Schweiz zugelassen und wird als Notfallmassnahme in verseuchten Gebieten sowie als Vorbeugung in Beständen mit Ausstellungstieren empfohlen. Der eingesetzte Impfstoff muss jedoch gegen beide Krankheitserreger gerichtet sein, da Antikörper gegen RHD-1a nicht gegen RHD-2 wirken und umgekehrt.
  • Das BLV empfiehlt, während zwei Monaten nach einem Ausbruch der Seuche in den betroffenen Kantonen auf Ausstellungen zu verzichten.

Die Virale hämorrhagische Krankheit ist eine zu überwachende und somit meldepflichtige Tierseuche. Tierärzte, Tierärztinnen und Laboratorien müssen Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen dem Kantonstierarzt oder der Kantonstierärztin melden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 17.08.2021

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