Actinobacillose der Schweine (APP)

Meist sehr schnell bis schnell verlaufende hämorrhagische Lungen- und Rippenfellentzündung, die vor allem bei Ferkeln und Mastschweinen auftritt. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Die Actinobacillose betrifft Schweine. Man kennt drei verschiedene Verlaufsformen.

  • Die sehr schnell verlaufende (perakute) Form zeichnet sich durch hohes Fieber, schwere Allgemeinstörungen und zunehmende Atembeschwerden aus. Die Tiere sterben innert 24 Stunden. 
  • Die schnell verlaufende (akute) Form bringt Appetitlosigkeit, Allgemeinstörungen, mässiges bis hohes Fieber, erschwerte und beschleunigte Atmung mit sich. In schweren Fällen husten die Tiere, haben blutigen Nasenausfluss und bekommen eine bläuliche Farbe. Entweder sterben sie nach einigen Tage oder die Krankheit geht in die chronische Form über.
  • Bei der schleichenden (chronischen) Form erkennt man keine Krankheitsanzeichen.

Ansteckung und Verbreitung  

Der Erreger, das Bakterium Actinobacillus pleuropneumoniae, wird vor allem durch direkten Tierkontakt übertragen. Dabei gelangt er häufig durch ausgehustete Tröpfchen von einem Tier zum anderen.

Auch chronisch erkrankte Tiere ohne Symptome scheiden den Erreger aus und können die Krankheit in gesunde Herden einschleppen.

Die Krankheit tritt weltweit auf. Die Schweinebestände in der Schweiz sind nach einer landesweiten Flächensanierung grösstenteils frei von der Krankheit. Seuchenfreie Bestände werden amtlich anerkannt und überwacht. Einen Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz bietet die Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz.

Was tun?  

  • Es ist besonders darauf zu achten, die Krankheit nicht durch zugekaufte Tiere in einen Bestand einzuschleppen.

Impfstoffe gegen die Krankheit sind in der Schweiz nicht zugelassen.

Die Actinobacillose der Schweine ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt/der Bestandestierärztin melden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 04.07.2017

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