Infektion bei Schwanzlurchen mit Batrachochytrium salamandrivorans

Die Infektion mit Batrachochytrium salamandrivorans ist eine Pilzkrankheit der Schwanzlurche. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Batrachochytrium salamandrivorans befällt viele Arten von Schwanzlurchen, Salamander wie auch Molche und führt dort bis zu 100% Mortalitätsraten.

Die Läsionen beschränken sich auf die Haut. Ulzerationen der Oberhaut, übermässige Hautablösung/Abschürfungen, Blutungen der Hautschicht und/oder Flüssigkeitsverlust, Appetit- und Reglosigkeit, abnorme Körperhaltung, sowie Krämpfe sind mögliche Symptome.

Ansteckung und Verbreitung

Der Erreger ist ein Pilz der Klasse Chytridiomycetes. Er kann sich durch direkten Kontakt mit befallenen Tieren oder Kontakt mit kontaminiertem Wasser oder Erde verbreiten. Im Wasser kann er sich durch bewegliche Zoosporen aktiv zum Wirt hinbewegen, oder durch resistente Sporen passiv an vorbeischwimmende Wirte anhaften. Vögel können die Zoosporen durch ihre Füsse über weite Distanzen weiterverbreiten.

Überlebende Schwanzlurche bleiben nach überstandener Erkrankung infektiös und können als Träger wirken. Froschlurche erkranken nicht, können den Pilz jedoch übertragen und fungieren so als Infektions- oder Kontaminationsquelle.

Verbreitungsmechanismen innerhalb Europas sind zudem stark geprägt von der Verschleppung des Pilzes durch den Menschen. Dies insbesondere über kontaminiertes Material und Stiefel sowie Tier- und Tiermaterialhandel.

Die Krankheit ist in Ostasien und Europa verbreitet. In der Schweiz gab es bisher keine bestätigten Fälle.

Was tun?

  • Darauf achten, dass die Krankheit nicht durch zugekaufte Tiere oder durch organisches Material (Erde, Blätter, Holzrinde, …) ins Terrarium eingeschleppt wird.
  • Beim Fund von mehreren toten Salamandern in der Wildnis, soll dies dem kantonalen Amt für Naturschutz gemeldet werden.


Bis heute ist keine Impfung vorhanden.

Die Infektionen bei Schwanzlurchen mit Batrachochytrium salamandrivorans ist eine zu überwachende und somit meldepflichtige Tierseuche. Tierärzte, Tierärztinnen und Laboratorien sowie Organe der Jagd- und Fischereiaufsicht müssen Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen dem Kantonstierarzt oder der Kantonstierärztin melden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 22.11.2023

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