Wer Tiere hält, betreut oder behandelt, ist verpflichtet, den Verdacht auf und den Ausbruch von Seuchen einem Tierarzt zu melden. Das BLV unterhält ein Informationssystem „Seuchenmeldungen“ und publiziert jeweils die aktuellen Tierseuchen.
Wer Tiere hält, betreut oder behandelt, ist ebenso wie Labors, die Tierseuchen untersuchen, verpflichtet, Tierseuchen- und Verdachtsfälle zu melden. Besteht der Verdacht auf eine Tierseuche, sollte, je nach Tierart, zuerst der Tierarzt, der Bienen- oder Fischereiinspektor informiert werden. Kann eine bedeutsame Tierseuche, die in der Schweiz normalerweise nicht vorkommt, nicht ausgeschlossen werden, so melden diese den Fall dem kantonalen Veterinäramt. Dieses nimmt dann weitere Abklärungen vor. Das kantonale Veterinäramt informiert in einem weiteren Schritt das BLV. Das BLV publiziert die aktuelle Seuchenlage, die Entwicklung und die regionale Verteilung der Ausbrüche.
Das regelmässige Beobachten der Tiere durch die Tierhaltenden ist die Hauptvoraussetzung für eine funktionierende Tierseuchenüberwachung. Sicheres Erkennen von Krankheitsanzeichen, fachkundige Abklärung von kranken Tieren durch Tierärzte und eine Untersuchung der Proben in entsprechenden Laboren sichern eine zuverlässige Überwachung. Durch das gute Meldesystem und die frühzeitige Berichterstattung ist die aktuelle Gesundheitssituation für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar.
Letzte Änderung 28.06.2017