awisa ist unter folgendem Link erreichbar www.awisa.blv.admin.ch.
Die Zugriffsberechtigung auf awisa muss für jeden Benutzer durch die entsprechende berechtigte Antragsstelle mit dem Formularbestätigt werden Bestätigung Zugriffsberechtigung:
Berechtigte Antragsstellen sind: | |
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Benutzer Veterinärbereich | Zuständiger Kantonstierarzt https://www.kantonstieraerzte.ch/ |
Benutzer Lebensmittelbereich | Zuständiger Kantonschemiker https://www.kantonschemiker.ch |
Benutzer Labore (Veterinärbereich) | Laborleiter |
Der Zugriff auf awisa erfolgt über eIAM, das zentrale Zugriffs- und Berechtigungssystem der bundesverwaltung für Webapplikationen.
Für awisa stehen folgende eIAM-Logins zur Verfügung:
- CH-Login: Login für externe Benutzer ohne PKI (Smartcard)
- FED-Login: Login für bundesinterne sowie externe Benutzer mit PKI (Smartcard)
Das CH-Login ist die Login-Variante, welche für externe Benutzer vorgesehen ist, welche über keine SG-PKI-basierte elektronischen Identität (eID, Smartcard) verfügen.
Falls noch kein Login besteht, lässt sich in wenigen Schritten ein neuer CH-Login-Account anlegen:
Anleitung Registrierung CH-Login
Falls Sie über eine durch die Personaldienste der Bundesverwaltung oder durch die kantonale Verwaltung ausgestellte PKI-Karte (Smartcard) verfügen, muss das Login über FED-Login erfolgen. Das FED-Login ermöglicht neben dem Login mit Smartcard auch das Login der FED-LOGIN - Access App, wodurch es möglich ist, ohne Smartcard-Leser, z.B. via Smartphone / Tablet, auf awisa zuzugreifen. Bevor diese Option verwendet werden kann, muss Sie durch den Benutzer in seinem eIAM-Account eingerichtet werden:
Ist ein Login verfügbar, muss beim erstmaligen Zugriff auf awisa der Zugriff beantragt werden:
Letzte Änderung 28.02.2024