Der Zugriff auf awisa erfolgt über eine zentrale Authentifizierung der Bundesverwaltung.
Personen ausserhalb der Bundesverwaltung können wählen zwischen:
- CH-Login (Authentifizierungs-System der Bundesverwaltung eIAM)
- Smartcard-Authentifizierung (Smartcard der Admin PKI der Bundesverwaltung)
Zusätzlich zu dem CH-Login muss für jeden awisa-Benutzer und jede awisa-Benutzerin die Zugriffsberechtigung durch die entsprechende berechtigte Antragsstelle mit dem Formular „Bestätigung Zugriffsberechtigung (PDF, 430 kB, 17.01.2022)“ bestätigt werden: