Schafseuchen können wirtschaftliche Schäden verursachen. Aber auch andere Schafkrankheiten oder Verletzungen müssen entsprechend behandelt werden.
Als Tierseuchen gelten in der Schweiz alle Krankheiten, welche in der Tierseuchenverordnung gelistet sind. In der Regel sind es Krankheiten, welche von den einzelnen Tierhaltenden nicht verhindert werden können. Sie haben oft bedeutende wirtschaftliche Folgen und sind meldepflichtig.
Zusätzlich zu den meldepflichtigen Tierseuchen werden hier einige weitere Schafkrankheiten aufgeführt, die entweder in der Fleischkontrolle von Bedeutung oder neu aufgetaucht, aber noch nicht meldepflichtig sind.
Meldepflichtige und neue auftauchende Schafkrankheiten
Hochansteckende Tierseuchen
Auszurottende Tierseuchen
Zu bekämpfende Tierseuchen
Zu überwachende Tierseuchen
- Campylobacteriose
- Chlamydienabort der Schafe und Ziegen
- Coxiellose beim Tier und Q-Fieber beim Mensch
- Cryptosporidiose
- Listeriose
- Lungenadenomatose
- Pseudotuberkulose der Schafe und Ziegen
- Toxoplasmose
- Tuberkulose bei Säugetieren mit Ausnahme von Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons
- Tularämie
Weitere Schafkrankheiten
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Letzte Änderung 24.11.2016