Die Maul- und Klauenseuche ist weltweit eine der verheerendsten Viruserkrankungen landwirtschaftlicher Nutztiere. Die MKS kann in kürzester Zeit alle Klauentiere eines Betriebes befallen und schwere wirtschaftliche Schäden verursachen.
Aktuelle internationale Situation
Maul- und Klauenseuche (MKS):
Ausbrüche in der Türkei.
Merkblatt Maul- und Klauenseuche (MKS)
Die Schweiz ist frei von MKS. Die MKS ist allerdings eine verheerende Tierseuche, die in kürzester Zeit alle Klauentiere eines Betriebes befallen und schwere wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Deshalb hat das BLV, in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut, das Merkblatt zur Maul- und Klauenseuche neu aufgelegt.
Die Symptome der MKS zu kennen hilft, die Seuche im Falle einer Einschleppung rasch zu erkennen und schnell auszumerzen.
Merkblatt Maul- und Klauenseuche (PDF, 300 kB, 02.06.2020)
(02.06.2020)
Alle Paarhufer sind für die Maul- und Klauenseuche empfänglich. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Die Krankheitsanzeichen sind je nach Tierart unterschiedlich. Die Krankheit ist hochansteckend. Das heisst, es erkranken meist alle Tiere einer Herde. Jungtiere können an der Krankheit sterben, insgesamt ist die Sterblichkeit aber nicht sehr hoch.
Krankheitsanzeichen bei Rindern: Bläschen im Bereich des Flotzmauls, der Maulschleimhaut, der Zunge, im Klauenbereich und an den Zitzen. Die Veränderungen an den Klauen sind schmerzhaft.
Darum lahmen die Tiere, trippeln und liegen vermehrt. Auffallend sind ausgeprägtes Speicheln, Kaustörungen und Schmatzgeräusche. Zusätzlich haben die Tiere Fieber, wirken fressunlustig und teilnahmslos.
Die Krankheitsanzeichen bei Schweinen sind weniger ausgeprägt als bei Rindern. Der Klauenbereich ist jedoch stärker betroffen, darum fällt eine akute Lahmheit und häufiges Liegen auf. Bei Ferkeln kann es zu plötzlichen Todesfällen kommen.
Bei Schafen und Ziegen ist der Krankheitsverlauf oft mild und die Bläschenbildung ist weniger stark ausgeprägt.
Bei unklaren Bestandesproblemen mit MKS-ähnlicher Symptomatik, aber ohne die oben erwähnten Kombinationen von Krankheitsanzeichen, können Tierärzte nach Rücksprache mit dem IVI Proben nehmen und einschicken, um eine Ausschlussuntersuchung auf MKS durchführen zu lassen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84 ergriffen werden.
Ansteckung und Verbreitung
Der Erreger, ein Virus der Gattung Aphtovirus, bleibt in Rohmilch und ungenügend erhitzten Milchprodukten sowie Gefrier- oder Pökelfleisch monatelang ansteckend. In Stallschmutz, Mist und Jauche bleibt er im Sommer bis zu zwei Wochen, im Winter bis zu drei Monaten ansteckend.
Die Krankheit wird durch direkten Tierkontakt übertragen. Alle Ausscheidungen angesteckter Tiere enthalten den Seuchenerreger. In feinsten Tröpfchen in der Luft kann er lange überleben und mit den Wind auch über weite Distanzen verteilt werden. Auch infizierte Tiere ohne Krankheitszeichen, wie es bei Schafen und Ziegen oft der Fall ist, übertragen die Krankheit.
Zudem kann der Erreger indirekt über Geräte sowie die Verfütterung von erregerhaltigen Fleischabfällen und Milchprodukten übertragen werden.
Die MKS ist in Asien, Afrika, insbesondere im Nahen und Mittleren Osten sowie in Südamerika verbreitet. 2007 gab es einen Ausbruch in Südengland. 2015 gab es vermehrt Ausbrüche der Krankheit in der Türkei und in Nordafrika. Der letzte Fall in der Schweiz war 1980 zu verzeichnen. Heute ist die Schweiz amtlich anerkannt frei von der Maul- und Klauenseuche.
Was tun?
- Die Krankheit nicht durch zugekaufte Tiere oder Samen in einen Bestand einschleppen.
- Es ist illegal, Fleischerzeugnisse aus Ländern, in denen die Maul- und Klauenseuche vorkommt, in die Schweiz zu bringen.
- Es ist verboten, Lebensmittelabfälle an Schweine zu verfüttern.
Impfstoffe gegen die Krankheit existieren. Ihr Einsatz als vorbeugende Massnahme ist in der Schweiz verboten. Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Tierseuche. Es besteht eine Meldepflicht für alle, die Tiere halten, betreuen oder behandeln. Verdachtsfälle müssen dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin gemeldet werden.
Wichtige Information für Tierhaltetende bei erhöhter Seuchengefahr oder im Seuchenfall sind unter „Weitere Informationen“ abgelegt. Der Veterinärvollzug findet die Notfalldokumente im Extranet.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 18.09.2024