Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) / Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IPV)

Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) und Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IPV) sind zwei Formen einer viralen Infektionskrankheit des Rindes. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.  

Die Krankheit befällt vor allem Rinder, aber auch Ziegen, Schafe, Schweine und verschiedene Arten von wildlebenden Paarhufern. Es sind zwei verschiedene Formen der Krankheit bekannt:

  • Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR): Typisch sind plötzliches und hohes Fieber, schnelle Atmung, Nasenausfluss, Husten und Rötung des Flotzmauls. Bei erwachsenen Kühen kommen Aborte vor und die Milchleistung geht zurück. Bei Kälbern beobachtet man Muskelzittern, Bewegungsstörungen, Festliegen und eventuell Blindheit.

  • Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IPV): Bei dieser relativ harmlosen Geschlechtskrankheit sind die Genitalschleimhäute gerötet und mit Bläschen bedeckt. Die Tiere setzen häufig Harn ab und halten ihren Schwanz in einer abnormalen Haltung.

Ansteckung und Verbreitung

Der Erreger ist ein Virus der Gattung Varicellovirus. Er wird durch direkten Tierkontakt (vor allem Mastbetriebe) oder über die Luft übertragen (Tröpfcheninfektion). Ausscheidungen der Nasen und Augen, bei Aborten das Fruchtwasser und die Plazenta sowie der Samen angesteckter Stiere enthalten den Seuchenerreger. Zudem kann die Krankheit indirekt übertragen werden, z.B. über Futtertröge und Geräte. Auch Tiere ohne Symptome können den Erreger lebenslang ausscheiden.

Der Erreger ist weltweit verbreitet. Die IBR/IPV trat erstmals 1977 massiv in der Schweiz auf. Ab 1983 lief ein Ausrottungsprogramm. Nach 10 Jahren konnte das Programm erfolgreich beendet werden.

Heute sind die Schweiz, Österreich, die skandinavischen Länder und einzelne Regionen weiterer EU-Länder amtlich anerkannt frei von der Krankheit. In der Schweiz wird dies regelmässig durch Stichprobenuntersuchungen des Rinderbestandes dokumentiert.

Was tun?

  • Darauf achten, dass die Krankheit nicht durch zugekaufte Tiere oder Samen in einen Bestand eingeschleppt wird.
     

Impfstoffe gegen die Krankheit existieren, sind aber in der Schweiz nicht zugelassen.

Infektiöse bovine Rhinotracheitis / Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IBR /IPV) sind auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden.  

Weitere Informationen

Letzte Änderung 02.02.2022

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