Epizootische hämorrhagische Krankheit EHD

Diese Viruserkrankung bei Wiederkäuern ist klinisch nicht von der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden. Sie wird auch durch die Mücken (Gnitzen) übertragen. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Aktuelle internationale Situation

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Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD): 

Keine neuen Ausbrüche.

Für die Krankheit sind verschiedene nordamerikanische Hirsch- und Antilopenarten empfänglich, vor allem Weisswedelhirsche, Maultierhirsche und Gabelbockantilopen. Andere Hirsch- und Antilopenarten sind weniger empfänglich.

Typisch für die Krankheit sind plötzliches hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit und Fressunlust. Blutiger Durchfall kann auftreten. Beim Weisswedelhirsch verläuft die Krankheit meist tödlich (bis zu 90 Prozent).

Grundsätzlich sind die gleichen Tierarten gefährdet, wie bei der Blauzungenkrankheit.

Von den Nutztieren sind die Rinder am stärksten betroffen, wobei die klinischen Symptome nicht von denjenigen der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden sind. Die Krankheit kann einen erheblichen Produktionsverlust verursachen, insbesondere in Milchviehbetrieben. Schafe und Ziegen können ebenfalls angesteckt werden, zeigen aber selten erkennbare Symptome.

Ansteckung und Verbreitung

Der Krankheitserreger, ein Virus der Gattung Orbivirus, wird durch den Stich von Mücken (Gnitzen) übertragen. Daher beobachtet man eine saisonale Häufung im Spätsommer und Frühherbst, vor allem in niedrig liegenden, feuchten Gebieten (Mückenflug).

Die Krankheit kommt in den USA und im Westen Kanadas sowie in der Türkei, in Nordafrika und in Israel vor. Seit 2022 breitet sie sich in Europa aus. Ausbrüche wurden aus Spanien, Portugal, Italien und Frankreich gemeldet. Die Verbreitung durch infizierte Mücken stellt das Hauptrisiko dar.

Was tun?

  • Klauentiere so gut wie möglich vor Mücken schützen!

Impfstoffe gegen die Krankheit sind in der Schweiz nicht zugelassen.

Die Epizootische hämorrhagische Krankheit EHD ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen müssen dem Kantonstierarzt oder der Kantonstierärztin gemeldet werden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 13.03.2024

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