Haltung von Schafen und Lämmern

Schafe werden oft draussen und extensiv gehalten. Sie brauchen aber Schutz vor grosser Hitze sowie Nässe und Kälte. Hier stehen die Tierhaltenden in der Verantwortung. Als ausgesprochene Herdentiere werden Schafe in Gruppen gehalten.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen für Schafhaltungen sind in den Fachinformationen des BLV festgehalten. Mindestanforderungen gelten bei Neu- und Umbauten ab sofort, für alle übrigen ab 2018. Ab sofort ist die Anbindehaltung bei Neueinrichtungen verboten, für alle übrigen ab 2018. In der Übergangszeit gilt: Die Tiere müssen sich regelmässig im Freien bewegen können; während der Vegetationsperiode mindestens an 60 Tagen, im Winter mindestens an 30 Tagen.

Zur Sicherstellung eines guten Gesundheitsstatus muss bei Schafen eine fachgerechte Parasitenbekämpfung durchgeführt werden.

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Letzte Änderung 29.10.2019

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/tiere/tierschutz/nutztierhaltung/schafe/haltung-und-fuetterung-schaf.html