Ausbildungen rund um die Schafhaltung

Wer mehr als 10 Schafe hält, muss einen Sachkundenachweis vorlegen können. Davon befreit sind ausgebildete Landwirte. Auch wer Lämmer selbst kastriert, muss eine entsprechende Ausbildung haben.

Umfasst die Tierhaltung Nutztiere im Umfang von insgesamt mehr als 10 Grossvieheinheiten, ist eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich. In kleineren Tierhaltungen mit weniger als zehn Grossvieheinheiten muss die für die Haltung und Betreuung von mehr als zehn Schafen verantwortliche Person einen Sachkundenachweis erbringen (Art.198 TSchV). Vom Muttertier abhängige Jungtiere werden nicht mitgezählt.

Personen, die am 1. September 2008 bereits als Tierhalter oder Tierhalterin erfasst waren, müssen die Ausbildung nicht nachholen. Vom Sachkundenachweis befreit sind auch Landwirte und Landwirtinnen, da sie bereits über eine fachspezifische Ausbildung für den Umgang mit Nutztieren verfügen.

Die Ausbildung zum Erlangen des Sachkundenachweises können Organisationen verleihen, welche vom BLV für diese Aufgabe anerkannt sind (siehe „Weitere Informationen“).

Ausbildung für schmerzhafte Eingriffe bei Lämmern

Tierhaltende, die ihre Lämmer selber kastrieren wollen, müssen vorgängig einen entsprechenden anerkannten Kurs absolvieren. Damit wird sichergestellt, dass der Eingriff fachgerecht und für das Tier möglichst schonend durchgeführt wird.

Tierhaltende gehen dabei folgendermassen vor: Zuerst schliessen sie mit dem Bestandestierarzt/der Bestandestierärztin eine Tierarzneimittel-Vereinbarung ab. Danach absolvieren sie einen halbtägigen theoretischen Kurs, der mit einer Lernkontrolle abgeschlossen wird. Eine Liste unter „Weitere Informationen“ gibt Auskunft über die anerkannten Kurse.

Der praktische Teil des Kurses wird auf dem eigenen Hof durchgeführt. Die Tierhaltenden üben den Eingriff unter Anleitung und Aufsicht des Bestandestierarztes oder der Bestandestierärztin. Wenn dieser der Meinung ist, dass der Tierhalter den Eingriff selbständig und korrekt ausführen kann, erfolgt die Anmeldung zur Überprüfung der erworbenen Fähigkeiten. Diese erfolgt im Rahmen einer amtlichen Kontrolle.

Das BLV hat für die Lämmerkastration einen Musterkurs erarbeiten lassen. Er beinhaltet das Wichtigste in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen, die Belastung für das Tier, den Umgang mit Medikamenten sowie die Durchführung der Kastration. Mehr dazu unter „Weitere Informationen“.

Die Theoriekurse werden vor allem von landwirtschaftlichen Bildungsanstalten und zum Teil von Hochschulen oder praktizierenden Tierärzten und Tierärztinnen angeboten. Die Lehrkräfte müssen über ein tierärztliches Diplom verfügen.

Wer solche Kurse anbieten will, muss sie vorgängig vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und vom BLV anerkennen lassen (Formulare unter „Weitere Informationen“).

Weitere Informationen

Letzte Änderung 19.01.2017

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