Ziegenseuchen können wirtschaftliche Schäden verursachen. Aber auch andere Ziegenkrankheiten oder Verletzungen müssen entsprechend behandelt werden.
Als meldepflichtige Tierseuchen gelten in der Schweiz alle Krankheiten, welche in der Tierseuchenverordnung aufgelistet sind. Dies sind in der Regel Krankheiten, welche von den einzelnen Tierhaltenden nicht verhindert werden können. Tierseuchen haben oft bedeutende wirtschaftliche Folgen.
Daneben sind auch neu auftauchende Ziegenkrankheiten zu erwähnen, welche nicht oder noch nicht in der Tierseuchenverordnung aufgeführt sind.
Meldepflichtige und neue auftauchende Ziegenkrankheiten
Weitere Schafkrankheiten
Letzte Änderung 24.11.2016