Visna-Maedi

Visna-Maedi ist ein virusbedingter Krankheitskomplex der Schafe. Meist ist die Lunge betroffen (Maedi). Es existiert auch eine zentralnervöse Form (Visna). Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Visna-Maedi ist eine Krankheit der Schafe. Auch Ziegen sind dafür empfänglich. Je nach Form der Krankheit sind Lunge, Euter, Nervensystem oder Gelenke betroffen.

Bei der Lungen-Form mit Lungenentzündung zeigen die Schafe angestrengte Atmung, trockenen Husten, Nasenausfluss, starken Leistungsrückgang und Abmagerung. Erkrankte Schafe bleiben in ihrer Entwicklung zurück.

Bei der Euter-Form mit Euterentzündung zeigen die Schafe ein „Steineuter", Milchrückgang und als Folge davon reduzierte Gewichtszunahme bei den Lämmern. Die Milchqualität bleibt unverändert.

Bei der zentralnervösen Form sind Gehirn und Rückenmark betroffen. Die erkrankten Schafe sind meist mehr als zwei Jahre alt und zeigen Bewegungsstörungen bis Festliegen und Tod. Diese Form ist selten in der Schweiz.

Bei der Form mit Gelenkentzündungen sind mehrere Gelenke geschwollen und das Tier ist lahm. Vorkommen in der Schweiz unbekannt.

Ansteckung und Verbreitung

Hauptübertragungsweg ist für neugeborene Lämmer sind erregerhaltiges Kolostrum oder Milch. Übertragung durch direkten Tierkontakt ist ebenfalls möglich, besonders bei enger Stallhaltung.

Ziegen werden vor allem bei gemeinsamer Haltung mit Schafen mit gemeinsamen Futter- und Tränkeeinrichtungen angesteckt.

Der Erreger ist weltweit verbreitet. In der Schweiz zeigen neun Prozent der Schafe Anzeichen überstandener Ansteckung (Antikörpernachweis). Einen Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz bietet die Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz.

Der Erreger ist das Visna-Maedi-Virus, das zur Gattung Lentivirus gehört. Es ist verwandt mit jenem der Caprinen Arthritis-Encephalitis, das Ziegen befällt.

Was tun?

  • Ziegen und Schafe wenn möglich getrennt halten.

Es existiert kein vorbeugender Impfstoff gegen die Krankheit.

Visna-Maedi ist eine zu überwachende und somit meldepflichtige Tierseuche. Tierärzte, Tierärztinnen und Laboratorien müssen Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen dem Kantonstierarzt oder der Kantonstierärztin melden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 04.07.2017

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