Schmerzhafte Eingriffe bei Ziegen: Kastrieren und Enthornen

Es ist verboten, Tiere ohne Schmerzausschaltung zu kastrieren oder zu enthornen. Wenn Tierhaltende die Jungtiere auf dem eigenen Betrieb selber kastrieren wollen, müssen sie einen Sachkundenachweis erbringen. Für das Enthornen von Zicklein gelten neue Regelungen: Die Schmerzausschaltung für den Eingriff muss von einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgenommen und überwacht werden.

Seit dem Aufkommen der Laufställe werden Ziegen enthornt. Dies wird dadurch begründet, dass so die Verletzungsgefahr für Tiere und Betreuende verringert werden kann. Die Laufstallhaltung von horntragenden Tieren bedeutet eine gewisse Herausforderung, ist aber unter Berücksichtigung von Ziegen-spezifischen Gegebenheiten durchaus möglich und wird im Sinne einer tiergerechten Haltung empfohlen.

Männliche Zicklein werden kastriert, weil sie mit dem Erreichen der Geschlechtsreife Unruhe in die Herde bringen und unerwünschte Trächtigkeiten verursachen können.

Sachkundenachweis

Eine wissenschaftliche Studie hat aufgezeigt, dass die Schmerzausschaltung durch Tierhalterinnen und Tierhalter zu wenig sicher ist. Ketamin ist das zur Anästhesie von Zicklein verwendete Standardmedikament. Dieses wurde 2019 neu als Betäubungsmittel eingestuft und ist dadurch gesetzlich strenger reguliert. Diese beiden Tatsachen bewirken, dass die Schmerzausschaltung nicht mehr an die Tierhaltenden delegiert werden kann. Wer seine Zicklein enthornen will, muss sich mit seiner Bestandestierärztin oder seinem Bestandestierarzt absprechen.

Tierhalterinnen und Tierhalter dürfen ihre Zicklein bis zum Alter von maximal zwei Wochen selber unter Anästhesie kastrieren, wenn sie sich zuvor durch den Erwerb eines Sachkundenachweises in einem vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom BLV anerkannten Kurs fachkundig gemacht haben. Der Sachkundenachweis beinhaltet das Wichtigste in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen, die Belastung für das Tier, den Umgang mit Medikamenten sowie die Durchführung des Eingriffs.

Die Tierhaltenden gehen dabei folgendermassen vor: Zuerst schliessen sie mit der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt eine Tierarzneimittel-Vereinbarung ab. Danach absolvieren sie einen halbtägigen, theoretischen Kurs, der mit einer Lernkontrolle abgeschlossen wird. Eine Liste unter „Weitere Informationen“ gibt Auskunft über die anerkannten Kurse.

Der praktische Teil des Sachkundenachweises wird auf dem eigenen Hof durchgeführt. Die Tierhaltenden üben den Eingriff unter Anleitung und Aufsicht ihrer Bestandestierärztin oder ihres Bestandestierarztes . Wenn er oder sie der Meinung ist, dass die Tierhalterin oder der Tierhalter den Eingriff selbständig korrekt ausführen kann, erfolgt die Anmeldung zur Überprüfung der erworbenen Fähigkeiten durch die kantonale Tierschutzfachstelle. Diese kann im Rahmen einer amtlichen Kontrolle geschehen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 20.12.2023

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