Heim- und Wildtierhaltung

Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) regeln die Haltung und Zucht von Heim- und Wildtieren sowie die Ausbildungsanforderungen an ihre Halterinnen und Halter. Auch verbotenen Handlungen an den Tieren sind darin festgehalten.

Aktuell

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Tierschutz an Reptilienbörsen

10.11.2022: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Rechtsvorschriften zu Reptilienbörsen in einer Fachinformation präzisiert. An solchen Veranstaltungen liegt die Verantwortung für den schonenden Umgang mit Tieren sowohl bei den Organisatoren als auch den teilnehmenden Anbieterinnen und Anbietern.

Das BLV weist darauf hin, dass die Veranstalterin nebst organisatorischen Aufgaben eine Überwachungsfunktion hat, indem sie Massnahmen ergreifen muss, wenn Teilnehmerinnen oder Teilnehmer ihren Pflichten nicht nachkommen.

Reptilienbörsen sind bewilligungspflichtig. Für überzüchtete Tiere gilt zudem ein Teilnahmeverbot, beispielsweise für schuppenlose Echsen und Schlangen.

Frau streichelt Katze

Als Heimtiere gelten Tiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden: Hunde, Katzen, Frettchen, Nagetiere, Kaninchen und viele weitere Heimtierarten.

Ziervögel, Zierfische, Schlangen, Schildkröten oder Papageien zählen ebenso dazu wie Greifvögel, Tauben und Wachteln. Es darf dabei aber nicht vergessen werden, dass diese Tiere Wildtiere sind, auch wenn sie in Gefangenschaft leben.

Fischerei und Jagd fallen primär in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).

Heim- und Wildtiere

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen

Im Detail

Gewerbsmässiger Umgang mit Heimtieren


Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit Tieren


Fachgerechtes Töten

Letzte Änderung 15.03.2023

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