Heim- und Wildtierhaltung

Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) regeln die Haltung und Zucht von Heim- und Wildtieren sowie die Ausbildungsanforderungen an ihre Halterinnen und Halter. Auch verbotenen Handlungen an den Tieren sind darin festgehalten.

Frau streichelt Katze

Als Heimtiere gelten Tiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden: Hunde, Katzen, Frettchen, Nagetiere, Kaninchen und viele weitere Heimtierarten.

Ziervögel, Zierfische, Schlangen, Schildkröten oder Papageien zählen ebenso dazu wie Greifvögel, Tauben und Wachteln. Es darf dabei aber nicht vergessen werden, dass diese Tiere Wildtiere sind, auch wenn sie in Gefangenschaft leben.

Fischerei und Jagd fallen primär in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).

Heim- und Wildtiere

Allgemeine Informationen

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Im Detail

Gewerbsmässiger Umgang mit Heimtieren


Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit Tieren


Fachgerechtes Töten

Letzte Änderung 04.06.2024

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