Wellensittiche sind soziale Tiere, die nicht einzeln gehalten werden dürfen. Sie klettern gerne und benötigen Platz zum Fliegen. Bei zu reichem Futterangebot werden sie leicht zu dick.
Wellensittiche leben in riesigen Schwärmen in trockenen Regionen Australiens mit grossen Temperaturunterschieden. Als Fluchttiere verbringen sie den Grossteil der Zeit in Büschen und in Baumkronen. Bei uns sind Wellensittiche die häufigsten Heimtiere. Wellensittiche sind schnelle und gute Flieger und sollten dementsprechend gehalten werden.
Haltung und Pflege
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmasse für einen Wellensittich-Käfig sind das absolute Minimum . Idealer sind Volieren oder Vogelzimmer. Wer Käfige für Wellensittiche kaufen will, muss sich vorher gut informieren, ob diese die Mindestanforderungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung erfüllen (siehe „Weitere Informationen“ > „Links“).
Wellensittichkäfige sollten sowohl aus waagrechten wie senkrechten Gitterstäben bestehen. Die Tiere sollten daran ausgiebig herumklettern können.
Wellensittiche sind von Natur aus ständig auf der Hut vor Feinden. Sie reagieren auf Bewegungen. Ein guter Käfig hat deshalb auf mindestens einer Seite, besser auf zwei Seiten, einen Sichtschutz. Oder man stellt ihn in eine Ecke im Zimmer. So müssen die Wellensittiche nicht permanent in alle Richtungen achtsam sein.
Die Käfige sind mit verschiedenen federnden Sitzgelegenheiten unterschiedlicher Dicke und Ausrichtung zu strukturieren (keine fest montierten Stäbe). Ein Drittel des Volumens des Käfigs soll frei von Strukturen sein muss, damit die Wellensittiche umherfliegen können.
Wellensittiche brauchen eine Badegelegenheit. Gehege sind mit Tageslicht oder mit geeignetem Kunstlicht zu beleuchten. Das Kunstlicht darf von den Tieren nicht als Flimmern wahrgenommen werden. Herkömmliche Neonröhren erfüllen diese Anforderung nicht. Schliesslich dürfen Wellensittiche nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt sein.
Um die Wellensittiche nicht zu erschrecken, sollen sich die Tierhaltenden rechtzeitig bemerkbar machen, wenn sie sich ihnen nähern. Die Wellensittiche in die Hand zu nehmen, bedeutet für sie einen grossen Stress.
Wer seine Wellensittiche täglich beobachtet, kann Anzeichen von Gesundheitsstörungen rasch erkennen (aufgeplustertes Gefieder, Augenausfluss, verklebte Augen, Niesen, Durchfall, andersfarbiger Kot, vergrösserter Kropf, vermehrte Unruhe oder Juckreiz). In solchen Fällen ist umgehend eine Tierärztin oder ein Tierarzt beizuziehen.
Wichtig für das Wohl der Wellensittiche ist auch eine sachgerechte Krallenpflege.
Sozialkontakte
Wellensittiche sind soziale Tiere und brauchen den Kontakt mit Artgenossen. Sie dürfen nicht alleine gehalten werden. Menschen oder andere Vogelarten können ihnen die Artgenossen nicht ersetzen.
Am besten werden die Tiere in gerader Anzahl gehalten. Während der Paarungszeit suchen sich die Vögel einen Partner aus - selbst wenn man nur Weibchen oder nur Männchen hält. Bei einer ungeraden Zahl kommt es bei der Partnerwahl zum Streit unter den Vögeln.
Bewegung und Beschäftigung
Wellensittiche bewegen sich in der Natur vor allem fliegend fort. Das Wellensittichheim soll darum genügend Platz zum Fliegen bieten. Wer seine Vögel im Zimmer frei fliegen lassen will, muss darauf achten, dass die Fenster geschlossen sind, dass keine Katzen und Hunde im gleichen Raum sind und dass die Vögel auch mal Kot fallen lassen.
Wellensittiche sind auch geschickte Kletterer. Sie lieben es, auf Ästen herumzuklettern und knabbern diese auch gerne an. Geeignet sind Äste von einheimischen Weich- und Harthölzern, z.B. dünne Zweige von Tannen (rau), Buchen oder Ahorn (weniger rau) und Hasel und Birke (glatt). Die Äste sind regelmässig auszuwechseln, allerdings nicht zu oft und vor allem nicht, wenn die Wellensittiche am Brüten sind. Das Auswechseln der Äste belastet die Vögel.
Für alle Vögel ist es wichtig, das Gefieder sauber zu halten. Als Bewohner von Wüsten- und Halbwüstengebieten nehmen Wellensittiche dazu regelmässig ein Bad im Sand. Wellensittiche brauchen deshalb ein Sandbad.
Einige Wellensittiche baden auch gerne im Wasser. Ein Wasserbad ist im Gegensatz zu einem Sandbad aber nicht zwingend.
Futter und Wasser
Wilde Wellensittiche fressen meist nichts anderes als trockene Gräser und Sämereien. Im Gegensatz zu dieser kargen Nahrung erhalten Wellensittiche als Heimtiere oft eine zu reichhaltige Nahrung. Sie können dadurch leicht zu dick werden.
Eine Mischung aus kleinen bis mittelgrossen Körnern eignet sich als Grundfutter. Es lässt sich ab und zu mit Früchten und Gemüse ergänzen und etwa einmal im Monat mit Kolbenhirse.
An einem Kalkstein im Käfig können die Vögel nagen. Das ist gut für die Schnabelpflege und die Mineralien aus dem Stein sind wichtig für den Aufbau und den Erhalt der Knochen.
Wellensittiche brauchen auch Sand für die Verdauung. Sandkörner helfen ihnen, im Magen die Nahrung zu verkleinern.
Die Wellensittiche benötigen immer genügend Wasser zum Trinken. Über die trockene Nahrung können sie praktisch keine Flüssigkeit aufnehmen.
Die Futterplätze und das Wasser sollen stets sauber sein.
Zucht
Wellensittiche sind Höhlenbrüter. In der Obhut von Menschen legen Wellensittichweibchen nur Eier, wenn ihnen etwas Ähnliches wie eine Baumhöhle zur Verfügung steht: z.B. ein Nistkasten oder eine kleine Kiste.
Ohne Nistkasten im Käfig ist die Wahrscheinlichkeit klein, dass sich Wellensittiche fortpflanzen. Wer sicher keinen Nachwuchs möchte, hält am besten gleichgeschlechtliche Tiere.
Wer Wellensittiche züchten will, muss sich vorher gut informieren. Denn beim Züchten ist darauf zu achten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von belastenden Merkmalen sind. Es dürfen keine Wellensittiche an Ausstellungen oder Veranstaltungen teilnehmen, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele (Art. 25 Abs. 2 TSchV) gezüchtet wurden (vgl. Art. 30a Abs, 4 TSchV).
Wer mit Züchten neu beginnt, sollte den Rat von erfahrenen Züchtern oder Züchterinnen einholen.
Wer pro Jahr die Nachzucht von mehr als 25 Wellensittichpaaren abgibt, muss über eine kantonale Bewilligung des zuständigen Veterinärdienstes verfügen und eine entsprechende Ausbildung absolviert haben (vgl. Art. 101 Bst. c Ziff. 7 und Art. 102 Abs. 4 TSchV sowie unter „Weitere Informationen“ > „Links“).
An Veranstaltungen dürfen nur gesunde Tiere teilnehmen. «Gesund» bedeutet auch, dass sie nicht unter zuchtbedingten Belastungen leiden bzw. ihr Wohlergehen nicht durch Rasse- oder Zuchtformspezifische Merkmale beeinträchtigt ist (mehr dazu auf dieser BLV-Webseite). Teilnehmende und Veranstalterin sind dafür verantwortlich, dass stets auf einen schonenden Umgang mit den Tieren geachtet wird. Die weiter unten verfügbare Fachinformation enthält die Pflichten der beteiligten Personen, die Anforderungen an die Ausstellungsgehege und konkrete Angaben zum Ausstellungsverbot für Ziervögel mit zuchtbedingten Belastungsmerkmalen (siehe «im Detail» unter «Weitere Informationen»).
Für Börsen und Märkte, an denen Wellensittiche zum Kauf oder Tausch angeboten werden, ist zusätzlich die Fachinformation 12.2 zu beachten
Wellensittiche dürfen nur von fachkundigen Personen getötet werden, die sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mit der Tötung von Wellensittichen aneignen konnten und diese regelmässig töten (Art. 177 Abs. 1 + 1bis TSchV). Manchmal kann das Töten eines kranken, verletzten oder lebensschwachen Tieres die beste Lösung sein, um Leiden zu vermindern. Das Töten muss schonend und verzögerungsfrei ablaufen. Die gewählte Tötungsmethode muss zum sicheren Tod des Tieres führen. Das Tier muss bis zum Eintritt des Todes überwacht werden. Bevor es entsorgt wird, muss der Tod überprüft worden sein (vgl. Art. 179 TSchV sowie die Fachinformation unter Weitere Informationen > im Detail).
Verbotene Handlungen
Es ist verboten, den Wellensittichen die Flügel zu coupieren, um ihre Haltung zu vereinfachen. Sandhülsen als Überzug von Sitzstangen für Vögel einzusetzen ist ebenfalls verboten.
Weitere Informationen
Im Detail
Merkblatt - Wellensittiche im Recht (PDF, 255 kB, 23.02.2016)Wellensittiche im Recht
Links
Letzte Änderung 24.01.2024