Temporäre Pflege und Haltung von Igeln

Der Igel ist ein Wildtier, kein Heimtier. Da Igel in der Schweiz aber mehrheitlich in Siedlungsgebieten leben, fallen auch kranke oder verletzte Tiere auf. Diese Tiere können von fachkompetenten Personen temporär aufgenommen und gepflegt werden.

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Die temporäre Haltung und Pflege von Igeln von fachkompetenten Personen (in sogenannten Igel-Notpflegestationen) muss gewisse Anforderungen erfüllen (siehe Merkblatt unter „Weitere Informationen“). Der Schutz des Europäischen Braunbrustigels ist in den Kantonen unterschiedlich geregelt, eine private Haltung ausserhalb einer Igel-Notpflegestation ist aber grundsätzlich nicht vorgesehen.

Das einzige Ziel dieser Pflege soll darin bestehen, überlebensfähige Tiere wieder auszuwildern. Es soll nicht versucht werden, die aufgenommenen Igel an den Menschen zu gewöhnen. Ausserdem soll der Aufenthalt der Igelpatienten in menschlicher Obhut immer so kurz wie möglich sein. Der Igel muss jederzeit als Wildtier respektiert und darf unter keinen Umständen zu einem «Gartenhaustier» gemacht werden.

Während in bestimmten Kantonen für die Pflege von verletzten und kranken Tieren eine Bewilligungspflicht besteht, haben andere Kantone Schutzregelungen erlassen. In diesen Regelungen wird eine Ausnahmebewilligung für das Fangen und das temporäre in Gewahrsam nehmen von Tieren verlangt. Weitere Informationen sind bei den kantonalen Fachstellen für Naturschutz zu finden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 02.03.2017

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