Wie ein Mensch mit Pferden und andere Equiden umgeht, sie hält und nutzt, ist für das Wohlergehen und die Gesundheit zentral. Die Tierschutzverordnung enthält Vorschriften für die tiergerechte Haltung und den fairen Umgang mit Equiden.
Die Vorschriften gelten für Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel, die unter dem Begriff Equiden zusammengefasst sind.
Equiden sind Herdentiere, die Kontakt zu Artgenossen brauchen. Viele Equiden werden nicht mehr täglich geritten. Dies ist nur vertretbar, wenn die Tiere sich ausgiebig frei bewegen können, sei es beim Weidegang oder in einem Mehrraumgruppenstall.
Equiden sind beliebte Freizeit- und Sporttiere, die bei der Nutzung und beim Transport schonend behandelt werden müssen.
Beim Züchten muss verhindert werden, dass die Tiere unter belastenden Merkmalen leiden.
Die Tierschutzverordnung enthält Vorschriften zur Haltung, zum Umgang, zum Transport und zum Züchten von Equiden.
Das BLV hat eine Reihe von Fachinformationen herausgegeben, welche wichtige Aspekte der Equidenhaltung für Equidenhaltende verständlich erläutern. Eine Übersicht über die Tierschutzvorschriften gibt das Merkblatt „Equiden im Recht“.
Im Kontrollhandbuch sind die gültigen rechtlichen Normen für den Gebrauch der Tierhaltenden und Kontrollorgane übersichtlich zusammengefasst (siehe Weitere Informationen).
Equiden, die als Hobbytiere gehalten werden, haben nach Tierschutzverordnung zwar den Stellenwert eines Heimtieres, können jedoch in der Tierverkehrsdatenbank als Nutztier oder Heimtier deklariert werden. Nur als Nutztiere registrierte Equiden dürfen geschlachtet werden. Für Equiden, die als Heimtiere eingetragen sind, steht ein breiteres Spektrum an Medikamenten zur Verfügung und es muss kein Behandlungsjournal geführt werden. Für die Euthanasie kranker oder alter Equiden fallen Tierarztkosten an.
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Letzte Änderung 12.02.2024