Kanarienvögel sind soziale Tiere, die nicht einzeln gehalten werden dürfen. Sie benötigen genügend Platz zum Fliegen und Klettern sowie Versteckmöglichkeiten.
Kanarienvögel stammen von Kanarengirlitzen ab, die bevorzugt in buschreichen Gebieten leben. Deswegen muss die Voliere von Kanarienvögeln mit genügend Naturästen, federnden Stangen oder Seilen unterschiedlicher Dicke und Ausrichtung ausgestattet sein, damit sie sich verstecken und klettern können. Dabei muss auch mindestens ein Drittel der Voliere Platz zum Fliegen bieten.
Kanarienvögel werden in vielen Farben, Körperformen und Gefiedervarietäten gezüchtet. Weil dadurch das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigt werden kann, gilt es die Vorschriften über den Tierschutz beim Züchten zu beachten.
Haltung und Pflege
Kanarienvögel brauchen eine möglichst grosse, gut eingerichtete Voliere, in der sie fliegen, klettern und baden können. Die vom Gesetz vorgeschriebenen Masse sind das absolute Minimum.
Wer Käfige für Kanarienvögel kaufen will, muss sich vorher gut informieren, ob diese die Mindestanforderungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung erfüllen (siehe „Weitere Informationen“ > „Links“).
Weil Kanarienvögel schreckhaft sind, sollen sich die Tierhaltenden bemerkbar machen, wenn sie sich ihnen nähern. Ideal ist, wenn das Gehege auf mindestens einer Seite, besser auf zwei Seiten, einen Sichtschutz hat.
Die Voliere sollte auch Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten bieten, z.B. in Ästen. Es eignen sich dünne Zweige von Tannen (rau), Buchen oder Ahorn (weniger rau) sowie Hasel und Birke (glatt). Wichtig ist eine Vielfalt von verschieden steilen, dicken, elastischen und rauen Ästen. Naturäste eignen sich auch gut zum Benagen.
Die Volieren müssen mit Tageslicht oder mit geeignetem Kunstlicht beleuchtet werden. Das Kunstlicht ist so zu wählen, dass es von den Tieren nicht als Flimmern wahrgenommen wird.
Um ihr Gefieder sauber zu halten, baden Kanarienvögel täglich im Wasser. Daher gehört eine Badegelegenheit zur Grundausstattung der Voliere.
Bei Kanarienvögeln ist besonders auf regelmässige und fachgerechte Krallenpflege zu achten.
Zeigen die Kanarienvögel Anzeichen von Gesundheitsstörungen (aufgeplustertes Gefieder, Augenausfluss, verklebte Augen, Niesen, Durchfall, andersfarbiger Kot, vergrösserter Kropf, vermehrte Unruhe oder Juckreiz), ist umgehend eine Tierärztin oder ein Tierarzt beizuziehen.
Sozialkontakte
Kanarienvögel sind soziale Tiere und brauchen den Kontakt mit Artgenossen. Menschen können diesen Kontakt nicht ersetzen. Kanarienvögel dürfen deshalb nicht alleine gehalten werden, sonst entwickeln sie Verhaltensstörungen.
Werden mehrere Männchen gemeinsam gehalten, kann es vorkommen, dass sie sich während der Brutzeit streiten. Das Problem ist nicht schwerwiegend, wenn die Voliere gross und reich an Verstecken ist, so dass jedes Tier sein Revier abstecken kann.
Bewegung und Beschäftigung
Wer den Kanarienvögeln das freie Fliegen in der Wohnung erlauben will, muss einiges beachten: Alle Türen und Fenster schliessen, keine Katzen und Hunde im Raum, Vögel nicht in die Küche fliegen lassen! Dampf, heisse Herdplatten oder Pfannen und ein mit Wasser gefülltes Spülbecken sind Gefahrenquellen. Die Vögel können zudem Kot fallen lassen.
Wildlebende Kanarienvögel verbringen einen grossen Teil des Tages mit Futtersuche. Im Haus kann man das Futter zur Abwechslung in verschiedenen Näpfen anbieten oder ab und zu Futter verstecken.
Futter und Wasser
Kanarienvögel müssen ausreichend geeignetes Futter erhalten. Eine Körnermischung, ergänzt mit frischem Grünfutter oder Obst, ist ihr Hauptfutter. Auch tierisches Eiweiss und Mineralstoffe gehören dazu, wobei der Bedarf während der Mauser, der Legetätigkeit sowie im Wachstum erhöht ist.
Kanarienvögel trinken viel, denn über die trockene Nahrung nehmen sie praktisch keine Flüssigkeit auf. Ihnen muss daher immer genügend Wasser zum Trinken zur Verfügung stehen.
Kanarienvögel brauchen auch Sand für die Verdauung. Sandkörner helfen ihnen, im Magen die Nahrung zu verkleinern.
Wichtig für die Versorgung mit Kalk und für die Schnabelpflege ist ein Sepiaschulp, an dem die Vögel nagen und den Schnabel wetzen können.
Zucht
Wer Kanarienvögel züchten will, muss sich vorher gut informieren. Denn beim Züchten ist darauf zu achten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von belastenden Merkmalen sind. Es dürfen keine Kanarienvögel an Ausstellungen oder Veranstaltungen teilnehmen, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele (Art. 25 Abs. 2 TSchV) gezüchtet wurden (vgl. Art. 30a Abs, 4 TSchV).
Wer mit Züchten neu beginnt, sollte den Rat eines erfahrenen Züchters oder eines Vogelzüchtervereins einholen. Wer keinen Nachwuchs möchte, hält am besten gleichgeschlechtliche Tiere.
Wer pro Jahr die Nachzucht von mehr als 25 Kanarienpaaren abgibt, muss über eine kantonale Bewilligung des zuständigen Veterinärdienstes verfügen und eine entsprechende Ausbildung absolviert haben (vgl. Art. 101 Bst. c Ziff. 7 und Art. 102 Abs. 4 TSchV sowie unter „Weitere Informationen“ > „Links“).
An Veranstaltungen dürfen nur gesunde Tiere teilnehmen. «Gesund» bedeutet auch, dass sie nicht unter zuchtbedingten Belastungen leiden bzw. ihr Wohlergehen nicht durch Rasse- oder Zuchtformspezifische Merkmale beeinträchtigt ist (mehr dazu auf dieser BLV-Webseite). Teilnehmende und Veranstalterin sind dafür verantwortlich, dass stets auf einen schonenden Umgang mit den Tieren geachtet wird. Die weiter unten verfügbare Fachinformation enthält die Pflichten der beteiligten Personen, die Anforderungen an die Ausstellungsgehege und konkrete Angaben zum Ausstellungsverbot für Ziervögel mit zuchtbedingten Belastungsmerkmalen (siehe «im Detail» unter «Weitere Informationen»).
Für Börsen und Märkte, an denen Kanarienvögel zum Kauf oder Tausch angeboten werden, ist zusätzlich die Fachinformation 12.2 zu beachten
Kanarienvögel dürfen nur von fachkundigen Personen getötet werden, die sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mit der Tötung von Kanarienvögeln aneignen konnten und diese regelmässig töten (Art. 177 Abs. 1 + 1bis TSchV). Manchmal kann das Töten eines kranken, verletzten oder lebensschwachen Tieres die beste Lösung sein, um Leiden zu vermindern. Das Töten muss schonend und verzögerungsfrei ablaufen. Die gewählte Tötungsmethode muss zum sicheren Tod des Tieres führen. Das Tier muss bis zum Eintritt des Todes überwacht werden. Bevor es entsorgt wird, muss der Tod überprüft worden sein (vgl. Art. 179 TSchV sowie die Fachinformation unter Weitere Informationen > im Detail).
Verbotene Handlungen
Gesangskanarien werden im melodischen Singen trainiert. Es ist allerdings verboten, sie in sogenannten Harzerbauern zu halten, weil diese Kleinstkäfige die Bewegungsfreiheit der Tiere zu sehr einschränken und nicht tiergerecht sind.
Sitzstangen mit Sandhülsen sind ebenfalls verboten, weil sie oft zu Verletzungen der Füsse geführt haben.
Weitere Informationen
Im Detail
Merkblatt - Kanarienvögel im Recht (PDF, 251 kB, 27.02.2018)Kanarienvögel im Recht
Links
Letzte Änderung 07.02.2022