Tierschutz beim Züchten

Wer Tiere züchten will, muss darauf achten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von belastenden Merkmalen sind. Wer gewerbsmässig Heimtiere züchtet, braucht eine Bewilligung und eine entsprechende Ausbildung.

Nach Tierschutzverordnung dürfen einem Tier keine mit dem Zuchtziel zusammenhängende Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es darf auch nicht tiefgreifend in das Erscheinungsbild oder in die Fähigkeiten des Tieres eingegriffen werden.

Zucht- und Ausstellungsverbot für unzulässige Zuchtformen

Das Züchten ist darauf auszurichten, gesunde Tiere zu erhalten. Wer züchten will, muss sich vorgängig über erblich bedingte Probleme der Elterntiere und der Nachzucht ausreichend informieren.

Tiere mit Verdacht auf eine mittlere oder starke Belastung müssen vor der Verpaarung untersucht werden. Das Vorgehen ist in der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten festgehalten.
Mit hochbelasteten Tieren darf weder gezüchtet werden, noch dürfen Verpaarungen zu hochbelasteten Nachkommen führen.

Tiere, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele gezüchtet wurden, dürfen nicht ausgestellt werden (Art. 30a Abs. 4 Bst. b TSchV).

Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für das gewerbsmässige Züchten von Heimtieren

Für die normale Entwicklung von Jungtieren sind die Aufzuchtbedingungen und die Gesundheit der Elterntiere ausschlaggebend. Züchterinnen und Züchter müssen die Fütterungs- und Haltungsansprüche der von ihnen gezüchteten Tiere kennen. Sie müssen wissen, wie Erbschäden und Infektionskrankheiten vorgebeugt werden kann (siehe unter „Weitere Informationen > Fachinformation: Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für das gewerbsmässige Züchten von Heimtieren“).

Übermässiges Vermehren vermeiden

Manche Heimtierarten können sich in einem solchen Ausmass vermehren, dass die Tierhaltenden die Tiere nicht mehr entsprechend ihren Bedürfnissen halten, füttern oder pflegen können. Deswegen muss durch zumutbare Massnahmen verhindert werden, dass sich Tiere übermässig vermehren (siehe unter „Weitere Informationen > Fachinformation zu Massnahmen gegen das übermässige Vermehren von Heimtieren“).

Wildtierhybriden

Wildtierhybride sind Kreuzungen zwischen Haus- und Wildtieren, die als urtümliche Hunde oder exotische Katzen angeboten werden. Haustiere sind seit Jahrtausenden gut an das Zusammenleben mit den Menschen angepasst. Durch züchterische Selektion sind zahlreiche Rassen entstanden. Aus Tierschutzgründen ist es nicht gerechtfertigt, durch Wildtiereinkreuzungen neue Kreationen zu erschaffen, da deren Haltung sehr anspruchsvoll ist. Daher verbietet die Tierschutzverordnung das gezielte Verpaaren von Haushunden und Hauskatzen mit Wildtieren (siehe unter „Weitere Informationen: Fachinformation zu Einschränkungen bei der Haltung und Zucht von Wildtierhybriden aus Hunden und Katzen“).

Weitere Informationen

Letzte Änderung 11.10.2021

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