Hunde brauchen viel Aufmerksamkeit. Sie müssen erzogen werden, damit sie niemanden gefährden. Beissvorfälle müssen gemeldet werden. Hunde müssen gekennzeichnet sein und für Reisen ins Ausland über einen Heimtierpass verfügen.
Vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2016 waren Hundehaltende durch die Tierschutzverordnung zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) verpflichtet. Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses wurde das nationale Kursobligatorium per 1. Januar 2017 aufgehoben. Der Bundesrat empfiehlt insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den freiwilligen Besuch eines Kurses, damit sie lernen, ihren Hund rücksichtsvoll zu führen. Für die Haltung bestimmter Hundetypen gibt es aufgrund kantonaler Gesetze weiterhin ein Kursobligatorium. Informieren Sie sich dazu direkt beim zuständig Veterinärdienst (siehe „Weitere Informationen“).
Verletzt ein Hund Menschen oder Tiere erheblich oder ist das Tier besonders aggressiv, so müssen Tierärztinnen/Tierärzte, Ärztinnen/Ärzte, Verantwortliche in Tierheimen, Zollorgane sowie Hundeausbildende dies der zuständigen kantonalen Stelle melden – in der Regel dem Veterinärdienst.
Der Kauf eines Hundes muss gut geplant werden, denn seine Herkunft ist für sein Normalverhalten und seine Gesundheit ausschlaggebend. (Mehr dazu in der Broschüre „Augen auf beim Hundekauf“ unter „Weitere Informationen“).
Hunde müssen täglich ausreichend Kontakt mit Menschen und wenn möglich mit anderen Hunden haben. Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 16.07.2024