Im Tier- und Warenverkehr mit der EU ergreift die Schweiz keine Schutzmassnahmen. Aus seuchenpolizeilichen Gründen kann es jedoch in der EU, wie in der Schweiz Einschränkungen geben, welche die normalen Vorschriften übersteuern.
Aktuell
Schaf- und Ziegenpocken: Spanien
Spanien meldet am 19.09.2022 die Bestätigung eines Falls von Schaf- und Ziegenpocken bei Zuchtschafen in Benamaurel. Weitere Ausbrüche wurden in in der Region Castilla - La Mancha gemeldet.
Diese Verordnung ist momentan in Revision.
Die Verordnung enthält Einfuhrverbote für Schafe und Ziegen sowie von tierischen Produkten dieser Gattungen. Schaf- und Ziegenpocken haben schwerwiegende Auswirkungen auf betroffene Tierbestände und deren Rentabilität und können den internationalen Handel beeinträchtigen. Genauere Informationen zur hochansteckenden Viruserkrankung der kleinen Wiederkäuer unter Schaf- und Ziegenpocken (admin.ch).
Geregelte Gebiete: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2333, zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2023/872. Die Verordnung des BLV wird entsprechend angepasst.
Veröffentlichungen zur aktuellen Lage:
- Meldung an die WOAH (10.10.22)
- Webseite des Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación
- Webseite der Provinz Benamaurel
Afrikanische Schweinepest (ASP): Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn
Geregelte Gebiete:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/594, zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2023/947.
Die Verordnung des BLV wird entsprechend angepasst.
Andere geregelte Gebiete:
Italien: Durchführungsbeschluss (EU) 2023/985
Interaktive Karte der geregelten Gebiete
PDF-Karte der geregelten Gebiete (wird rascher aktualisiert)
Italien meldet am 07.01.2022 die Bestätigung eines Falles von ASP bei einem Wildschwein im Piemont: Meldung an die OIE. Webseite des Ministero della Salute Peste Suina Africana (arcgis.com). Medienmitteilungen des Istituto Zooprofilattico Sperimentale del Piemonte Liguria e Valle d’Aosta.
Deutschland informiert am 25.05.2022 über einen Ausbruch der ASP bei Hausschweinen in Baden-Württemberg: Meldung an die OIE. Weitere Ausbrüche: Emsland in Niedersachsen und Uckermark in Brandenburg
ASP bei Wildschweinen: Kontakt Land Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern; Informationen des nationalen Referenzlabors FLI.

Aviäre Influenza: Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Tschechien, Ungarn
Geregelte Gebiete: Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641, zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2023/984. Die Verordnung des BLV wird entsprechend angepasst.
Webseite der EU Kommission: Avian influenza, Karte
(23.05.2023)
Im Tier- und Warenverkehr mit der EU ergreift die Schweiz normalerweise keine Schutzmassnahmen. Aufgrund der bilateralen Abkommen sorgen die zuständigen Behörden des „Ursprungsmitgliedstaates" dafür, dass beim Versand in die Schweiz die gleichen Sicherheitsmassstäbe angewendet werden, wie beim „inner- gemeinschaftlichen Verkehr". Insbesondere dürfen keine Tiere oder „potenziell gefährliche" Erzeugnisse tierischer Herkunft aus Seuchengebieten stammen.
Schutzmassnahmen Einfuhr Tiere und Produkte tierischer Herkunft aus der EU
Die Veterinärbehörde des jeweiligen Mitgliedstaates gibt Auskunft, ob das Bestimmungsgebiet seuchenpolizeilichen Einschränkungen untersteht. Diese gelten auch für vorübergehende Ausfuhren von Tieren, z.B. zur Sömmerung im benachbarten Ausland. Wer solche Einschränkungen nicht beachtet, riskiert, dass die betreffenden Tiere (oder Waren) das Gebiet nicht mehr verlassen können. Dies gilt auch für die Rückkehr in die Schweiz und ungeachtet der „normalerweise geltenden Einfuhrbedingungen".
Wenn Ausbrüche von hochansteckenden Seuchen in Mitgliedstaaten ein bestimmtes Gefahrenpotential überschreiten, erlässt das BLV eigene „Schutzverordnungen“.
Blauzungenkrankheit: Schweiz, Frankreich, Deutschland und weitere Mitgliedstaaten der EU
Schweiz: Die Blauzungenzone für die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 umfasst die gesamte Schweiz. Die vektorfreie Zeit dauert vom 1. Dezember bis 31. März.
Die Ausfuhr aus der Schweiz in Mitgliedstaaten der EU und nach Norwegen ist in der Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit geregelt. Diese orientiert sich an der Verordnung Nr. 1266/2007 der EU-Kommission.
Die Einfuhr und Durchfuhr aus Mitgliedstaaten der EU und Norwegen ist in der Verordnung Nr. 1266/2007 geregelt.
Geregelte Gebiete in der EU: Die EU-Kommission stellt auf der Webseite Bekämpfungsmassnahmen eine Karte und eine Liste zur Verfügung.
Webseite FLI: Ausbruchszahlen Europa und Karte Deutschlands.
Kleiner Beutenkäfer: Italien, Frankreich (La Réunion)
Klassische Schweinepest (KSP): Bulgarien, Kroatien, Lettland, Rumänien
Dermatitis nodularis (LSD): Bulgarien, Griechenland
Chronic wasting disease (CWD): Norwegen, Schweden, Finnland
Weitere Informationen
Letzte Änderung 23.05.2023