Schutzmassnahmen Importe aus der EU

Im Tier- und Warenverkehr mit der EU ergreift die Schweiz keine Schutzmassnahmen. Aus seuchenpolizeilichen Gründen kann es jedoch in der EU, wie in der Schweiz Einschränkungen geben, welche die normalen Vorschriften übersteuern.

Aktuell

Schaf- und Ziegenpocken: Bulgarien, Griechenland und Spanien

In Griechenland wurde am 24. Oktober 2023 auf der nordägäischen Insel Sigri ein Ausbruch bei Schafen bestätigt. Meldung an die WOAH: Event 5300.

Am 16. September 2023 wurde in der Region Burgas in Bulgarien ein Ausbruch bei Schafen und Ziegen bestätigt. Meldung an die WOAH: Event 5236

Spanien ist seit September 2022 betroffen. Die Bekämpfungsmassnahmen machen gute Fortschritte, erweisen sich jedoch als aufwändig und zeitintensiv. Meldung an die WOAH: Event 4618; Webseite des Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación.

Verordnung des BLV vom 4. Oktober 2023 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Schaf- und Ziegenpocken aus Bulgarien und aus Spanien

Die Verordnung enthält Einfuhrverbote für Schafe und Ziegen sowie von tierischen Produkten dieser Gattungen. Schaf- und Ziegenpocken haben schwerwiegende Auswirkungen auf betroffene Tierbestände und deren Rentabilität und können den internationalen Handel beeinträchtigen. Genauere Informationen zur hochansteckenden Viruserkrankung der kleinen Wiederkäuer unter Schaf- und Ziegenpocken (admin.ch).

Geregelte Gebiete:

Bulgarien: Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2067

Griechenland: Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2470

Spanien: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2333, zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1624. Die Verordnung des BLV wird entsprechend angepasst.

Webseite der EU: Further category A diseases (europa.eu)

Afrikanische Schweinepest (ASP): Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Schweden, Rumänien, Tschechische Republik und Ungarn

Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen

Geregelte Gebiete:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/594, zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2023/2708.

Weitere infizierte Zonen und Sperrzonen: zurzeit keine

Die Verordnung des BLV wird entsprechend angepasst.

Webseite der EU-Kommission, Interaktive Karte der geregelten Gebiete

Italien: Webseite des Ministero della Salute. Informationen des nationalen Referenzlabors (IZSPLV), Interaktive Karte Italiens.
Deutschland: Webseiten der betroffenen Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern; Informationen des nationalen Referenzlabors FLI.

Informationen zur Tierseuche
Mehrsprachige Informationen über zu beachtende Hinweise für Reisende

ASP Virus Verbreitung

Aviäre Influenza:Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Italien, Kroatien, Niederlande, Rumänien, Ungarn

(29.11.2023)

Im Tier- und Warenverkehr mit der EU ergreift die Schweiz normalerweise keine Schutzmassnahmen. Aufgrund der bilateralen Abkommen sorgen die zuständigen Behörden des „Ursprungsmitgliedstaates" dafür, dass beim Versand in die Schweiz die gleichen Sicherheitsmassstäbe angewendet werden, wie beim „inner- gemeinschaftlichen Verkehr". Insbesondere dürfen keine Tiere oder „potenziell gefährliche" Erzeugnisse tierischer Herkunft aus Seuchengebieten stammen.

Schutzmassnahmen Einfuhr Tiere und Produkte tierischer Herkunft aus der EU  

Die Veterinärbehörde des jeweiligen Mitgliedstaates gibt Auskunft, ob das Bestimmungsgebiet seuchenpolizeilichen Einschränkungen untersteht. Diese gelten auch für vorübergehende Ausfuhren von Tieren, z.B. zur Sömmerung im benachbarten Ausland. Wer solche Einschränkungen nicht beachtet, riskiert, dass die betreffenden Tiere (oder Waren) das Gebiet nicht mehr verlassen können. Dies gilt auch für die Rückkehr in die Schweiz und ungeachtet der „normalerweise geltenden Einfuhrbedingungen".

Wenn Ausbrüche von hochansteckenden Seuchen in Mitgliedstaaten ein bestimmtes Gefahrenpotential überschreiten, erlässt das BLV eigene „Schutzverordnungen“.

Blauzungenkrankheit: Schweiz, Frankreich, Deutschland und weitere Mitgliedstaaten der EU

Schweiz: Die Blauzungenzone für die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 umfasst die gesamte Schweiz. Die vektorfreie Zeit dauert vom 1. Dezember bis 31. März.

Die Ausfuhr aus der Schweiz in Mitgliedstaaten der EU und nach Norwegen ist in der Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit geregelt. Diese orientiert sich an der Verordnung Nr. 1266/2007 der EU-Kommission.

Die Einfuhr und Durchfuhr aus Mitgliedstaaten der EU und Norwegen ist in der Verordnung Nr. 1266/2007 geregelt.

Geregelte Gebiete in der EU: Die EU-Kommission stellt auf der Webseite Bekämpfungsmassnahmen eine Karte und eine Liste zur Verfügung.

Webseite FLI: Ausbruchszahlen Europa und Karte Deutschlands.

 

Kleiner Beutenkäfer: Italien, Frankreich (La Réunion)

Klassische Schweinepest (KSP): Bulgarien, Kroatien, Lettland, Rumänien

Dermatitis nodularis (LSD): Bulgarien, Griechenland

Chronic wasting disease (CWD): Norwegen, Schweden, Finnland

Weitere Informationen

Letzte Änderung 29.11.2023

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/import-und-export/geltende-schutzmassnahmen/eu.html