Schutzmassnahmen im Handel mit der EU

Schutzmassnahmen im Handel mit der EU sollen verhindern, dass sich Tierseuchen über Tiere und tierische Produkte verbreiten. Die Seite zeigt gesetzliche Bestimmungen, Pflichten sowie aktuelle Einschränkungen. Sie wird mindestens wöchentlich aktualisiert.

Allgemeine Informationen

Aus seuchenrechtlichen Gründen kann es in der EU, wie in der Schweiz Einschränkungen geben, welche die normalerweise geltenden Vorschriften übersteuern. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Begriffe, Regeln, Pflichten und Informationsquellen. Weiter sind die aktuell geltenden Schutzmassnahmen in Bezug auf hochansteckende Seuchen aufgeführt.

Aktuell geltende Schutzmassnahmen

Aufgrund der aktuellen Seuchenlage in der EU gelten für die folgenden hochansteckenden Seuchen Schutzmassnahmen:

Weitere Informationen

Letzte Änderung 16.04.2026

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/import-und-export/geltende-schutzmassnahmen/eu.html