Klassische Schweinepest (KSP)

Die Krankheit wird durch ein Virus verursacht. Unspezifische Symptome, hartnäckiges Fieber in verschiedenen Verlaufsformen und häufige Todesfälle bei Schweinen sind schweinepestverdächtig. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich.

Von der Krankheit sind Schweine betroffen – auch Wildschweine.

Die Tiere können schnell und massiv erkranken oder auch schleichend mit kaum sichtbaren Krankheitsanzeichen. Typisch sind hohes Fieber und plötzliche Todesfälle. Es treten Blutungen in der Haut und eine bläuliche Verfärbung der Ohren auf. Die Tiere fressen nicht mehr, wirken müde und haben Verdauungsstörungen. Man beobachtet Aborte, kleine Würfe, mehr Ferkelabgänge, Kümmerer, Hinterhandlähmungen, schlechte Mastleistung, Husten usw. Je nach Krankheitsform können alle erkrankten Tiere sterben. Häufiger sind jedoch mildere Verlaufsformen mit weniger ausgeprägten Symptomen.

Bei unklaren Anzeichen, welche an die Klassische Schweinepest erinnern, können Tierärzte nach Rücksprache mit dem Institut für Virologie und Immunologie IVI zur Abklärung Proben für eine Ausschlussuntersuchung untersuchen lassen.

Ansteckung und Verbreitung

Der Erreger, ein Pestivirus, wird häufig durch direkten Tierkontakt übertragen, wobei der Handel mit befallenen Tieren und die Wildschweinpopulation ein grosses Risiko darstellen. Zudem kann der Seuchenerreger indirekt über Transportfahrzeuge und Jagdutensilien übertragen werden. Eine weitere Ursache ist auch das Verfüttern ungenügend erhitzter Fleischabfälle oder Speisereste an
Haus- und Wildschweine. Eine besondere Gefahr geht vom illegalen Import von Fleischerzeugnissen im Reiseverkehr aus.

In Europa kommt die Krankheit immer wieder vor. Der letzte Fall bei Wildschweinen in der Schweiz war 1999, bei Hausschweinen 1993. Heute ist die Schweiz amtlich anerkannt frei von der Krankheit. Um eine Wiedereinschleppung zu verhindern, beschränkt das BLV mit einer Verordnung die Einfuhr von lebenden Schweinen, Schweinesperma und Schweinefleisch aus gewissen Ländern der EU.

Was tun?

  • Kein Fleisch illegal in die Schweiz importieren
  • Keine Verfütterung von Speiseresten an Schweine
  • Kein Zukauf von Schweinen unbekannter Herkunft
     

Vorbeugende Impfstoffe gegen die Krankheit existieren, sind aber in der Schweiz verboten.

Die Klassische Schweinepest ist eine hochansteckende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden. Wichtige Informationen für Tierhaltende bei erhöhter Seuchengefahr oder im Seuchenfall sind unter „Weitere Informationen > Im Seuchenfall“ abgelegt. Der Veterinärvollzug findet die Notfalldokumente im Extranet.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 21.02.2019

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