Tiere oder Tierprodukte dürfen nicht eingeführt werden, wenn ernsthafte Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier bestehen. In diesem Fall werden Schutzmassnahmen erlassen, welche die normalen Einfuhrbedingungen übersteuern.
Tiere oder Tierprodukte dürfen nicht eingeführt werden, wenn ernsthafte Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier bestehen. In diesem Fall werden Schutzmassnahmen erlassen, welche die normalen Einfuhrbedingungen übersteuern.
Letzte Änderung 01.07.2024