Um zu verhindern, dass Tierseuchen eingeschleppt werden, müssen beim Import von Tieren, tierischen Produkten und Lebensmitteln je nach Herkunftsland verschiedene Bedingungen eingehalten werden. Der Handel mit Wildtieren und geschützten Pflanzen wird durch Bewilligungen reguliert.
Aktuell
Coronavirus
In Bezug auf das sogenannte neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) bestehen für die Einfuhr von Tieren in die Schweiz aktuell und bis auf weiteres keine besonderen Schutzmassnahmen. Die Einfuhrbedingungen gemäss Webseite gelten unverändert.
Brexit
Seit dem 1. Januar 2021 gelten für Tiere und Tierprodukte aus Grossbritannien die Einfuhrbedingungen für Drittstaaten. Für Tiere und Tierprodukte aus Nordirland gelten die Einfuhrbedingungen für die EU.
(30.12.2020)
Die Import-Datenbank hilft Ihnen bei der gewerblichen Einfuhr von Tieren, Tierprodukten, Lebensmitteln und Pflanzen. Wählen Sie die entsprechenden Einstellungen aus, um die Importbedingungen für die geplante Einfuhr zu erfahren.
- Drittstaaten sind alle Staaten ausser den EU-Mitgliedstaaten, Nordirland, Island und Norwegen. Bei der Einfuhr von lebenden Tieren und Genetikprodukten aus Island gelten die Bedingungen für Importe aus Drittstaaten, ausser bei Tieren der Aquakultur.
- Achtung: Überseegebiete, die politisch zwar zur EU gehören, können aus seuchenpolizeilicher Sicht trotzdem den Status „Drittstaat“ haben. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte das BLV.
- Informationen bezüglich Mitbringen von Lebensmitteln im privaten Reiseverkehr finden Sie hier.
- Informationen zum Reisen mit Heimtieren (einschliesslich der Online-Hilfe "Mit Hund, Katze und Frettchen über die Grenze") finden sie hier.
Das BLV übernimmt keine Haftung und Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben.
Letzte Änderung 08.01.2021