Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, ist weltweit in vielen Regionen präsent. Geflügelhaltende müssen deshalb wachsam bleiben und auf verdächtige Anzeichen achten.
Am 12. November 2025 wurde in Männedorf im Kanton Zürich das Vogelgrippe-Virus (HPAI, H5N1) bei einer wilden Graugans nachgewiesen. Dieser neue Fall trat nur wenige Tage nach dem Nachweis eines ersten infizierten Wildvogels im Kanton Bern auf. Er wurde ausserhalb der derzeit geltenden Beobachtungsgebiete festgestellt. Das BLV hat seine Verordnung vom 6. November 2025 entsprechend angepasst und zusätzliche Beobachtungsgebiete entlang der Ufer der Seen und Fliessgewässer des Mittellands festgelegt. In diesen Gebieten müssen Geflügelhaltungen strenge Schutz- und Hygienemassnahmen umsetzen, um jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Die bereits bestehenden Beobachtungsgebiete im Kanton Bern bleiben unverändert. Sie umfassen in einem drei Kilometer breiten Streifen aktuell die Ufer der folgenden Gewässer: Bielersee (einschliesslich Zihlkanal), Murtensee, Neuenburgersee (einschliesslich Broye-Kanal).
Das BLV ruft alle Geflügelhaltenden dazu auf, die vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen.
Die Verordnung gilt bis zum 31. März 2026.
Aktuelle internationale Situation

Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI):
Lage in Europa; zwei Fälle bei Wildvögeln in der Schweiz.
Situation in der Schweiz
Beobachtungsgebiete
Was ist die Vogelgrippe?
Geflügelpest wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Man unterscheidet eine hochpathogene von einer niedrigpathogenen Geflügelpest. Durch Mutationen können aus niedrigpathogenen aviären Influenzaviren (low pathogenic avian influenza, LPAI) hochpathogene entstehen (highly pathogenic avian influenza, HPAI). HPAI machen Tier und Mensch krank, es handelt sich um eine Zoonose. Auch Schweine können sich mit aviären Influenzaviren anstecken.
Betroffen sind alle Vogelarten, insbesondere Hühner und Truten. Infektionen mit HPAI führen beim Nutzgeflügel meistens zu deutlichen Krankheitsanzeichen. Wassergeflügel, wie z.B. Enten und Gänse, erkranken selten und wenn, dann weniger schwer. Sie können den Erreger aber weiterverbreiten. LPAI lösen hingegen zumeist nur milde und wenig spezifische Symptome aus.
Die Krankheit beim Tier
An hochpathogener Geflügelpest erkranktes Geflügel hat Schwierigkeiten beim Atmen. Bei Hühnern kommt es zu einem Rückgang der Legeleistung, viele Tiere sterben. Die Eischalen werden dünn oder fehlen gänzlich. Schwellungen im Kopfbereich sind zu beobachten. Die Tiere wirken lethargisch. Bei Wasservögeln sind meist keine Symptome zu erkennen.
Ausschlussuntersuchung
Bei unklaren Bestandesproblemen mit AI-ähnlicher Symptomatik, aber ohne dringenden Verdacht, kann durch Tierärzte oder durch die Pathologie nach Rücksprache mit dem Nationalen Referenzzentrum für Geflügelkrankheiten (NRGK) eine Probenahme durchgeführt werden, um eine AI-Infektion auszuschliessen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84 ergriffen werden.
Ansteckung und Verbreitung
Die Ansteckung durch das Influenzavirus A erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniesten Nasen-, Rachen- oder Augensekreten. Das Einatmen von erregerhaltigem Staub, der mit virushaltigem Kot in Kontakt war, kann ebenfalls zur Ansteckung führen. Junge Tiere sind am empfänglichsten für die Geflügelpest.
Die Geflügelpest ist weltweit verbreitet. In Europa tritt sie periodisch auf. Da LPAI in der Regel symptomlos verläuft und zu HPAI mutieren kann, wird LPAI in der Schweiz seit 2006 aktiv überwacht. Resultate siehe Bericht Überwachung Tiergesundheit und Zoonosen unter „Weitere Informationen“.
Was tun?
In Geflügelhaltungsbetrieben müssen die hygienischen Massnahmen (z.B. Hygieneschleusen) genau eingehalten werden.
Um ein Einschleppen der Seuche zu verhindern, müssen die geltenden Bestimmungen zum Handel mit den umliegenden Ländern und der EU im Allgemeinen fortlaufend auf die epidemiologische Situation abgestimmt werden und sind auf der BLV Webseite Schutzmassnahmen im Handel mit der EU Schutzmassnahmen publiziert.
Die Vogelgrippe/Aviäre Influenza ist eine hochansteckende Seuche und damit meldepflichtig. Bei Verdacht und beim Auftreten von HPAI müssen strenge Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden. Dabei wird das Geflügel in verseuchten Beständen getötet sowie Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Wichtige Informationen für Tierhaltende bei erhöhter Seuchengefahr oder im Seuchenfall sind unter „Weitere Informationen > Im Seuchenfall“) abgelegt.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen.
Die Krankheit beim Menschen
Menschen, die in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, wie dies zum Beispiel in vielen Gegenden Asiens oder in Nordafrika der Fall ist, können auch an Aviären Influenzaviren erkranken. Erste Symptome treten meist zwei bis 14 Tage nach Ansteckung auf und machen sich durch schwere grippeähnliche Beschwerden bemerkbar. Mehr dazu auf der Website des BAG.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 13.11.2025