Ausschlussuntersuchung

Fieber, Durchfall und Leistungsrückgang können erste Anzeichen einer hochansteckenden Tierseuche sein oder auch nur eine harmlose Krankheit. Im Zweifelsfall ist es besser eine Ausschlussuntersuchung durchzuführen.

Liste der Untersuchungen des letzten Monats:

Aktuell

Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen

Eine Zusammenstellung der Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen auf die hochansteckenden Tierseuchen Afrikanische und Klassische Schweinepest (ASP bzw. KSP), Maul- und Klauenseuche (MKS), Aviäre Influenza und Newcastle Krankheit (AI/ND).

Nicht immer lassen Symptome ohne Zweifel auf die Krankheit schliessen, die sie verursachen. Auch bei hochansteckenden Tierseuchen wie der Maul- und Klauenseuche, der Schweinepest oder der Geflügelpest sind die Symptome im Anfangsstadium manchmal nicht eindeutig oder erscheinen harmlos.

Deshalb kann es vorkommen, dass sich der Verdacht auf eine hochansteckende Tierseuche erst zu einem späteren Zeitpunkt erhärtet und erst dann gemeldet wird. Dadurch geht wertvolle Zeit verloren. Zusätzlich zögern viele Veterinärmediziner, weil bereits die Verdachtsmeldung einer hochansteckenden Tierseuche die Sperre des Landwirtschaftsbetriebs zur Folge hat. Dies, weil im Ernstfall die Weiterverbreitung einer hochansteckenden Tierseuche sofort mit einschneidenden Massnahmen unterbunden werden muss.

Aus Sicht der Früherkennung ist es daher sinnvoll, auch unklare Symptome bereits labordiagnostisch abzuklären. Dazu gibt es für fünf hochansteckende Tierseuchen die Möglichkeit einer Ausschlussuntersuchung. Sie dient dazu, eine hochansteckende Tierseuche labordiagnostisch auszuschliessen. Lieber einmal zu viel testen, als zu wenig, lautet die Devise. Die Ausschlussuntersuchungen haben für den Tierhalter keine Betriebssperre gemäss Tierseuchenverordnung (Art. 83 und 84) zur Folge, da es sich explizit nicht um die Abklärung eines Verdachtsfalls handelt.

Fachinformationen

Die Ausschlussuntersuchungen werden vom Institut für Virologie und Immunologie (IVI) in Mittelhäusern bzw. für die Geflügelseuchen vom Nationalen Referenzzentrum für Geflügel- und Kaninchenkrankheiten (NRGK) in Zürich durchgeführt.

Für eine optimale Probenahme und einen reibungslosen Ablauf nimmt die Tierärztin oder der Tierarzt vorgängig mit dem IVI bzw. dem NRGK telefonisch Kontakt auf. Danach werden die entnommenen Proben per Express-Post und mit vollständig ausgefülltem Untersuchungsantrag ins Labor eingesendet. Die diagnostische Untersuchung ist für den Tierhalter kostenlos, sie wird vom Bund bezahlt.

Für nachstehende Tierseuchen ist eine Ausschlussuntersuchung möglich. Tierärztinnen und Tierärzte finden „Im Detail“ nützliche Fachinformationen inkl. Kontaktangaben. Es wird aufgezeigt, bei welchen Symptomen eine Ausschlussuntersuchung sinnvoll ist und wann explizit ein Verdachtsfall vorliegt, der sofort dem Kantonstierarzt gemeldet werden muss.


Der Tessiner Amtstierarzt Francesco Albanese hat als Erster von den Ausschlussuntersuchungen Gebrauch gemacht. Sein Erfahrungsbericht siehe unter „Weitere Informationen“.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 14.02.2024

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