Im Rahmen des nationalen Früherkennungsprogramms Apinella kontrollieren Imkerinnen und Imker schweizweit ihre Bienenstände. Damit soll eine Einschleppung des Kleinen Beutenkäfers frühzeitig erkannt werden.
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Apinella 2022: Schweiz bleibt frei vom Befall des Kleinen Beutenkäfers
14.12.2022: Die Schweiz ist auch 2022 frei vom Befall des Bienenschädlings Kleiner Beutenkäfer. Mit dem Früherkennungsprogramm Apinella waren schweizweit zwischen Mai und Oktober 2022 alle 14 Tage die Bienenstände von Sentinel-Imkerinnen und -Imkern kontrolliert worden.
Mit Apinella soll ein möglicher Eintrag des Bienenschädlings Kleiner Beutenkäfer in die Schweiz rechtzeitig erkannt werden. Im Jahresbericht 2022 wurden die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Der Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) ist ein Bienenparasit und gilt in der Schweiz als zu bekämpfende Tierseuche. Seit 2014 wird der Kleine Beutenkäfer in Süditalien (Kalabrien) regelmässig gefunden. Es besteht die Gefahr, dass er dort nicht mehr ausgerottet werden kann. Daher ist davon auszugehen, dass der Kleine Beutenkäfer früher oder später in die Schweiz eingeschleppt wird. Um eine grossflächige Ausbreitung in der Schweiz zu verhindern, ist es entscheidend, das erste Auftreten des Bienenparasiten frühzeitig zu erkennen. Nur so können effiziente Massnahmen getroffen werden. Zu diesem Zweck wird seit 2015 das Früherkennungsprogramm Apinella durchgeführt.
Der Kleine Beutenkäfer konnte in Süditalien nicht ausgerottet werden, und die Einschleppungsgefahr in die Schweiz bleibt nach wie vor bestehen. Deshalb gilt es aufmerksam zu bleiben, um einen möglichen Eintrag des Kleinen Beutenkäfers in die Schweiz frühzeitig zu erkennen. Zu diesem Zweck wurde das Früherkennungsprogramm Apinella am 1. Mai 2022 gestartet. Bis Ende Oktober kontrollieren vom kantonalen Veterinärdienst rekrutierte Sentinel-Imkerinnen und -Imker flächendeckend und an strategisch ausgewählten Orten alle zwei Wochen ihre Bienenstände auf einen Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer mit der Schäfer-Diagnosefalle.
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Letzte Änderung 14.12.2022