Eine der wichtigsten vorbeugenden Massnahmen gegen Geflügelkrankheiten ist eine gute Hygiene im Stall.

Aktuell
Einhaltung der Schutzmassnahmen
Zum Schutz der Nutzgeflügelbestände empfehlen wir den Gefügelhaltern Hygienemassnahmen und Biosicherheitsmassnahmen einzuhalten. Folgende Unterlagen geben den Geflügelhaltern Anhaltspunkte, wie sie diese Sicherheitsmassnahmen umsetzen können.
Um Viren, Bakterien oder Parasiten daran zu hindern, das Geflügel krank zu machen, ist eine optimale Hygiene im Stall eine der wichtigsten Voraussetzungen.
Meldepflichtige Tierseuchen
Als meldepflichtige Tierseuchen gelten in der Schweiz alle Krankheiten, welche in der Tierseuchenverordnung gelistet sind. Dies sind in der Regel Krankheiten, welche von den einzelnen Tierhaltenden nicht verhindert werden können. Tierseuchen haben oft bedeutende wirtschaftliche Folgen.
Daneben sind auch weitere bedeutende Geflügelkrankheiten zu erwähnen, welche nicht oder noch nicht in der Tierseuchenverordnung aufgeführt sind.
Meldepflichtige und neue auftauchende Geflügelkrankheiten
Weitere Geflügelkrankheiten
Letzte Änderung 08.10.2020