Ausstellungen und andere Veranstaltungen

An Veranstaltungen dürfen nur gesunde Tiere teilnehmen.

«Gesund» bedeutet auch, dass sie nicht unter zuchtbedingten Belastungen leiden bzw. ihr Wohlergehen nicht durch Rasse- oder Zuchtformspezifische Merkmale beeinträchtigt ist (mehr dazu auf dieser BLV-Webseite). Teilnehmende und Veranstalterin sind dafür verantwortlich, dass stets auf einen schonenden Umgang mit den Tieren geachtet wird. Die weiter unten verfügbare Fachinformation enthält die Pflichten der beteiligten Personen, die Anforderungen an die Ausstellungsgehege und konkrete Angaben zum Ausstellungsverbot für Geflügel mit zuchtbedingten Belastungsmerkmalen.

Für Börsen und Märkte, an denen Geflügel zum Kauf oder Tausch angeboten werden, ist zusätzlich die Fachinformation 12.2 zu beachten.

Streichelgehege

An Veranstaltungen dürfen keine für das Publikum zugänglichen Gehege mit Küken eingerichtet und betrieben werden (vgl. Art. 24 Bst. f TSchV)

Letzte Änderung 26.10.2020

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/tiere/tierschutz/nutztierhaltung/huehner/ausstellungen-und-andere-veranstaltungen-huehner.html