Wer Geflügel hält, muss über deren Bedürfnisse und Verhalten Bescheid wissen. Er ist verantwortlich, dass die Tiere gesund bleiben und die Tierschutzvorschriften eingehalten werden. Die Registrierung von Geflügelhaltungen ist obligatorisch.
Gut zu wissen
Vertiefte Tierschutzkontrollen in Geflügelhaltungen
Seit dem 1. Januar 2021 haben die kantonalen Veterinärdienste die Tierschutz-Grundkontrollen von Geflügelhaltungen mit einem Schwerpunktprogramm ergänzt.
Das Programm soll den Nachweis erbringen, dass die Haltungsbedingungen von Geflügel den minimalen Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprechen.
Schulungsunterlagen Schwerpunktprogramm
Die gesetzlichen Grundlagen für eine tiergerechte Geflügelhaltung finden sich im Tierschutzgesetz (TSchG), in der Tierschutzverordnung (TSchV) (siehe „Weitere Informationen“).
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Ziele dieser Erfassung sind:
- die Überwachung der Tiergesundheit
- die Bekämpfung von Tierseuchen
- die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft
Die Fachstelle des BLV für Geflügelhaltung ist das Zentrum für tiergerechte Haltung von Geflügel und Kaninchen (ZTHZ) in Zollikofen. Das ZTHZ ist auch die Bewilligungsstelle für serienmässig hergestellte Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme für Geflügel.
Das BLV hat eine Reihe von Fachinformationen herausgegeben, welche wichtige Aspekte der Hühnerhaltung verständlich erläutern.
In den Kontrollhandbüchern für Legehennen und Mastgeflügel sind die gültigen rechtlichen Normen für die Tierhaltenden und Kontrollorgane übersichtlich zusammengefasst (siehe „Weitere Informationen“).
Fachinformationen zu Geflügel
Weitere Informationen
Letzte Änderung 10.07.2024