Die Zucht soll darauf ausgerichtet sein, gesunde Tiere hervorzubringen.
Die Tierzucht, also auch die Geflügelzucht, muss darauf abzielen, gesunde Tiere hervorzubringen. Das Wohlergehen und die Würde der Tiere dürfen nicht durch bestimmte Zuchtmerkmale beeinträchtigt werden. Verboten ist das Züchten von Tieren, bei denen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den arttypischen Gebrauch fehlen oder umgestaltet sind. Mehr zum Tierschutz beim Züchten in den Erläuterungen zur Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten (siehe unter "Weitere Informationen").
Kommerzielle Zucht
Kommerziell gehaltene Hühner sollen entweder in kurzer Zeit viel Fleisch ansetzen (Masttiere) oder viele Eier legen (Legehennen). Die Tierschutzgesetzgebung sorgt dafür, dass neben den kommerziell interessanten Höchstleistungen die Bedürfnisse der Tiere gebührend berücksichtigt werden.
Rassegeflügelzucht
Wer Rassegeflügel züchtet, hat vor allem Freude an der Vielfalt von Formen und Farben, welche die unterschiedlichen Rassen präsentieren. Tiere, bei deren Zucht unzulässige Zuchtziele verfolgt oder die verbotenerweise gezüchtet wurden, dürfen an einer Veranstaltung nicht präsentiert werden (Art. 30a Abs. 4 Bst. b TSchV und Unterseite «Ausstellungen und andere Veranstaltungen»).
Weitere Informationen
Letzte Änderung 20.10.2020