Ausbildungen rund um die Geflügelhaltung

Wer eine grössere Zahl von Hühnern oder anderem Hausgeflügel hält, muss einen Sachkundenachweis vorlegen können. Davon befreit sind ausgebildete Landwirte.

Wer mehr als 150 Legehennen oder 200 Junghennen bzw. 500 Mastpoulets pro Jahr produziert, braucht die entsprechende Ausbildung. Umfasst die Tierhaltung insgesamt mehr als zehn Grossvieheinheiten, ist eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich. In kleineren Tierhaltungen mit weniger als zehn Grossvieheinheiten muss die für die Haltung und Betreuung verantwortliche Person einen Sachkundenachweis nach Art. 198 der Tierschutzverordnung erbringen.

Personen, die am 1. September 2008 bereits als Tierhaltende erfasst waren, müssen die Ausbildung nicht nachholen. Vom Sachkundenachweis befreit sind auch Landwirte, denn sie verfügen bereits über eine professionelle Ausbildung für den Umgang mit Nutztieren.

Die Kurse zum Erhalt des Sachkundenachweises können Organisationen durchführen, welche vom BLV für diese Aufgabe anerkannt sind. Eine Liste dieser Organisationen befindet sich unter „Weitere Informationen“.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 16.07.2021

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/tiere/tierschutz/nutztierhaltung/huehner/ausbildung-huehner.html