Eingriffe bei Hühnern

Federpicken und Kannibalismus sind Verhaltensstörungen. Wenn keine anderen Massnahmen dagegen helfen, kann man durch Touchieren des Schnabels dessen "Schärfe" mildern. Auch Sporen und Zehen von Zuchthähnen dürfen zum Schutz der Hennen gekürzt werden, wenn dies nötig ist.

Schäden am Gefieder oder schwere Verletzungen sind bei Legetieren, selten bei Masttieren, Folge der Verhaltensstörungen Federpicken und Kannibalismus.

Massnahmen gegen solche Verhaltensstörungen sind z.B. eine gute Einstreuqualität („Fachinformation Einstreuqualität“) und viele Beschäftigungsmöglichkeiten. Tritt unter den Tieren Kannibalismus auf, so darf der Stall vorübergehend stärker abgedunkelt werden. In dieser Zeit darf auf Tageslicht verzichtet werden, um das gestörte Verhalten einzuschränken. Diese Massnahmen sind aber sofort den kantonalen Behörden zu melden.

Touchieren gegen Federpicken und Kannibalismus

In der Schweiz darf die Schnabelspitze von Hühnern durch das sogenannte „Touchieren" leicht gekürzt werden. Dabei wird nur der Haken am Oberschnabel entfernt. Ein vollständiger Schnabelschluss muss immer noch möglich sein. Fachkundige Personen dürfen diesen Eingriff ohne Schmerzausschaltung ausführen (Art. 15 TSchV).

Das „Coupieren" des Schnabels ist in der Schweiz verboten, weil dabei der Oberschnabel im Extremfall bis wenige Millimeter vor den Nasenöffnungen abgeschnitten wird. Nebst den dadurch verursachten Schmerzen kann das Coupieren die Futteraufnahme massiv behindern.

Weitere verbotene Handlungen bei Hühnern sind in Art. 20 TSchV aufgeführt.

Zehen und Sporen kürzen

Bei Zuchthähnen dürfen Zehen und Sporen gekürzt werden. Ohne diese Massnahmen können die Hähne die Hennen bei der Kopulation verletzen.

Letzte Änderung 13.03.2018

Zum Seitenanfang

https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/tiere/tierschutz/nutztierhaltung/huehner/eingriffe-huehner.html