Hühner sind soziale Tiere und müssen so gehalten werden, dass sie ihr natürliches Verhalten zeigen können. Es ist wichtig, dass sie Nahrung aufnehmen, scharren, picken, sandbaden und an erhöhten Stellen schlafen können. Ein gutes Stallklima ist ebenfalls sehr wichtig.
Um den natürlichen Verhaltensbedürfnissen der Hühner gerecht zu werden, braucht es im Haltungssystem z.B. geeignete Einrichtungen fürs Fressen und Trinken oder Einstreu auf dem Stallboden. Die Hühner können darin suchen, scharren und picken. Dabei ist auch darauf zu achten, dass Verhaltensweisen wie Ruhen und Erkundung einander nicht stören. Die Funktionsbereiche sind räumlich möglichst getrennt anzubieten (siehe "Haltungssysteme für Legehennen" unter Fachinformationen).
Hühner bevorzugen ein angenehm temperiertes und gut gelüftetes Stallklima.
Genügend Tageslicht ist ein weiteres nötiges Element für eine tiergerechte Haltung (Art. 33). Die Ställe dürfen tagsüber nicht zu dunkel sein. Die Tierschutzverordnung schreibt als Mindestwert beim Geflügel 5 Lux Lichtstärke vor (Art. 67) Das ist gerade so viel, dass man noch Zeitung lesen könnte. Mit künstlicher Beleuchtung darf der Lichttag auf maximal 16 Stunden verlängert werden.
Bei Masttieren ist auch in der Dunkelphase eine Orientierungsbeleuchtung von weniger als 1 Lux erlaubt.
Jeder Hühnerstall muss erhöhte Sitzstangen aufweisen, auf welche sich die Hühner tagsüber und vor allem nachts zurückziehen können. Oberhalb der Sitzstangen muss mindestens 50 cm lichte Höhe frei bleiben. Die tiefer gelegenen Sitzstangen müssen mindestens 50 cm über dem Stallboden angebracht sein. Für Zwergrassen können die Masse auf 40cm reduziert werden (vgl. Art. 34a Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren). Diese erhöhten Sitzstangen sollen bei Aufzuchttieren schon von Anfang an zur Verfügung stehen, damit sie das „Aufbaumen", also das Hinauffliegen auf die Sitzgelegenheiten von klein an lernen können.
Für den Körperbau der Mastpoulets sind erhöhte Flächen besser geeignet als erhöhte Sitzstangen.
Hühner brauchen Bewegung. Eine tiergerechte Haltung bietet deshalb genügend eingestreuten Raum zum Schreiten und Scharren. Gitter- und Rostflächen sollen leicht begehbar sein.
Weiter benötigen die Tiere genügend freien Luftraum, um kurze Flüge zu ermöglichen. Dabei dürfen die Anflugwege zum Nest oder zu den Sitzstangen nicht allzu steil sein.
Komfortverhalten
Hühner benötigen auch genügend Raum, um in Ruhe ihr Federkleid zu ordnen, sich zu putzen, sich zu schütteln, mit den Flügeln zu schlagen oder gleichzeitig einen Flügel und ein Bein zu strecken. Sie nehmen regelmässig ein Sand- oder Staubbad. Eine Gelegenheit zum Staubbaden in einer Sandgrube oder geeignete Einstreu (siehe Fachinformation Einstreu) sowie ruhigere Plätze sind also ebenfalls wichtige Elemente einer tiergerechten Hühnerhaltung. Neben dem Staubbaden geniessen Hühner aber auch gerne ein Sonnenbad.
Geflügel darf nur von fachkundigen Personen getötet werden, die sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mit der Tötung eines Vogels aneignen konnten und regelmässig Geflügel töten (Art. 177 Abs. 1 + 1bis TSchV). Das Tier muss schonend und verzögerungsfrei getötet werden. Die gewählte Tötungsmethode muss zum sicheren Tod des Tieres führen. Der Vorgang des Tötens muss bis zum Eintritt des Todes überwacht werden (vgl. Art. 179 TSchV).
Legehennen benötigen geeignete, abgedunkelte Einzel- oder Gruppennester, wo sie ohne Störung durch andere Hühner ihre Eier legen können. Diese Nester können mit tiefer, weicher Einstreu versehen sein, in der das Ei versinkt. In der Produktion wird in der Regel ein weich genoppter geneigter Nestboden angeboten (Abrollnester). So können die Eier auf ein Eiersammelband abrollen. Dort kühlen sie einerseits schnell ab und sind andererseits auch vor der gelegentlichen Eierpick- und Fresslust gewisser Hennen sicher. Für Einzelnester sind auch Kunststoffschalen erlaubt (TSchV Art 66).
Fütterungsanlagen und Tränken sind wichtige Einrichtungen im Hühnerstall. Sie müssen leicht erreichbar und in grossen Ställen gleichmässig verteilt sein. Das Angebot muss so gross sein, dass auch schwächere Tiere regelmässig Zugang zu Wasser und Futter haben.
In der gewerblichen Produktion wird meist ein Hühnerfutter mit allen nötigen Bestandteilen (Alleinfutter) in Form von Futtermehl oder in kleinen Pellets verabreicht. Es besteht aus Getreide (Mais, Gerste, Weizen), pflanzlichen Proteinen, Fetten und Ölen sowie Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen. Manchmal kommt ein anderes Futter zusammen mit Getreidekörnern zum Einsatz. Die Körner werden ausgestreut, damit die Hühner sie aus der Einstreu aufpicken können.
Wasser muss immer zur Verfügung stehen, z.B. aus Rinnentränken oder Cuptränken, aus denen Hühner ganz ihrem normalen Verhalten entsprechend trinken: Mit dem Schnabel Wasser schöpfen, dann den Kopf heben, worauf das Wasser die Speiseröhre hinunter rinnt. Hygienisch besser sind Nippeltränken, bei denen das Huhn mit dem Schnabel einen Metallnippel anstösst und dann direkt von der Wasserleitung trinkt.
Hühner brauchen Beschäftigungsmöglichkeiten. Diese bietet ihnen, wenn die begrünte Weide fehlt, der Einstreubereich. Die Einstreu sollte trocken, locker und 5 bis 10 cm hoch sein und wenn möglich das eine oder andere Getreidekorn enthalten (siehe Fachinfo Einstreu). Hühner beschäftigen sich auch intensiv mit Stroh- oder Heuhalmen.
Haben Hühner zu wenige Beschäftigungsmöglichkeiten, neigen sie zu Verhaltensstörungen wie Federpicken oder gar Kannibalismus. Ursache dieser beiden Verhaltensstörungen ist aber nicht in jedem Fall die Langeweile, oft ist der wirkliche Grund nicht zu ermitteln. Generell scheint eine Reihe von Störungen aus der Umwelt das Risiko von Federpicken und Kannibalismus zu erhöhen.
Hühner sind soziale Tiere und brauchen den Kontakt mit Artgenossen. Menschen können diesen Kontakt nicht ersetzen. Hühner dürfen deshalb nicht alleine gehalten werden. Sie brauchen Platz, um sich zu begegnen, sich einzuschätzen, sich auseinander zu setzen, um gemeinsam Futter zu suchen oder ein Staubbad zu nehmen.
Wer mehr als 150 Legehennen oder 200 Junghennen bzw. 500 Mastpoulets pro Jahr produziert, muss einen Sachkundenachweis vorlegen können. Davon befreit sind ausgebildete Landwirte. Umfasst die Tierhaltung insgesamt mehr als zehn Grossvieheinheiten, ist eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich.
Die Kurse zum Erhalt des Sachkundenachweises können Organisationen durchführen, welche vom BLV für diese Aufgabe anerkannt sind. Eine Liste dieser Organisationen befindet sich unter „Weitere Informationen“.
Fachinformationen zu Hühnern und zu Wassergeflügel
- Fachinformation 10.4: Hobbyhaltung von Hühnern (PDF, 1 MB, 04.06.2024)
- Fachinformation 16.1: Geflügel, Tauben und Wachteln fachgerecht töten (PDF, 186 kB, 27.05.2024)
- Fachinformation 10.5: Schwimmgelegenheit und weitere Anforderungen für Gänse und Enten (PDF, 231 kB, 07.02.2024)
- Fachinformation 10.3: Einstreu für Geflügel (PDF, 2 MB, 07.02.2024)
- Fachinformation 10.1: Haltungssysteme für Legehennen (PDF, 4 MB, 07.02.2024)
- Fachinformation 18.1: Ausstellungen und Börsen mit Geflügel (PDF, 540 kB, 26.01.2021)
- Beispiel eines Stallblattes für Hühner mit Erläuterungen (PDF, 136 kB, 04.05.2016)
- Besatzdichten Legehennen (Berechnungshilfe) (XLS, 82 kB, 01.03.2016)
- Fachinformation 10.2: Haltungssysteme für Hühner: Aufzuchttiere (PDF, 1 MB, 01.03.2016)
Weitere Informationen
Letzte Änderung 06.04.2023