Wachteln sind kleine Hühnervögel. Sie sind als Heimtiere beliebt und werden auch wegen ihrer Eier und ihres Fleisches gehalten. Wachteln leben in Gruppen.
Mit Wachteln sind im Folgenden vor allem Japanwachteln gemeint. Diese sind als Heimtiere zunehmend beliebt. Auch Eier und Fleisch dieser kleinen Hühnervögel sind gefragt.
Wachteln leben in Gruppen, sie halten sich bevorzugt in Deckung auf und verbringen ihre Zeit abwechselnd in Ruhepositionen oder mit Scharren, Picken, Sandbaden und Gefiederpflege.
In der Tierschutzverordnung sind Wachteln als Wildtiere bezeichnet, obwohl die Japanwachtel domestiziert ist.
Wachteln sind in strukturierten Gehegen zu halten. Zur tierschutzkonformen Einrichtung eines Wachtelgeheges gehören Futter- und Tränkevorrichtungen, Rückzugsmöglichkeit, Staubbademöglichkeit und für Hennen die Möglichkeit zu einer ungestörten Eiablage. Damit eine ausreichende Strukturierung des Geheges möglich ist, muss das Gehege mindestens 50 cm hoch sein.
Domestizierte Japanwachteln sind kälte- und wetterempfindlich und brauchen Schutz vor extremen Temperaturen, Nässe sowie Wind. Eine angemessene Unterkunft muss so gebaut, betrieben und belüftet werden, dass darin ein passendes Klima herrscht.
Küken brauchen zusätzliche Wärme: In der ersten Lebenswoche ist eine Temperatur von 35 – 37° C nötig, welche z. B. mit Hilfe einer Wärmelampe oder -platte erreicht wird. Danach sinkt die bevorzugte Temperatur bis zur vierten Lebenswoche auf ca. 20° C. Dies ist auch die ideale Temperatur für erwachsene Wachteln.
Der Wachtelstall muss regelmässig gereinigt und gut belüftet werden. Dadurch wird auch die Staubbelastung gering gehalten.
(Details siehe „Weitere Informationen > Im Detail > Wachteln im Recht“)
Wachteln sind soziale Tiere und brauchen den Kontakt mit Artgenossen. Menschen können diesen Kontakt nicht ersetzen. Deshalb sollen Wachteln mindestens zu zweit gehalten werden.
Konkurrierende Hähne können aggressiv werden und es kann zu Kämpfen kommen, die zu Kopfverletzungen führen. Treten Verletzungen auf, müssen die Tiere unverzüglich getrennt werden.
Während der Balzzeit verteidigen auch die Hennen ihr Revier. Sie können unerwünschte Hähne attackieren und verjagen. Deshalb braucht es genügend Rückzugsorte zum Legen und Brüten.
Wachteln werden beinahe handzahm, wenn sie von klein auf an den Menschen gewöhnt sind.
Fortbewegung ist für Wachteln wichtig. Sie lieben es, das Gehege zu erkunden, zu picken und zu scharren und ihr Gefieder zu pflegen. Zudem nehmen diese Vögel, wie alle Hühnerarten, gerne ein Bad in trockener, feiner Erde oder Einstreu. Das Gehege muss daher mindestens zur Hälfte mit geeignetem Material (z.B. Spreu, Hobelspäne, Stroh) eingestreut werden. Die Einstreu muss trocken, locker und sauber gehalten werden.
Wachteln müssen regelmässig und ausreichend mit geeignetem Futter (z.B. handelsübliches Mischfutter für Wachteln) versorgt werden. Die Ernährung lässt sich mit frischem Gras, Salat, Äpfeln und dergleichen anreichern.
Wachteln müssen ständig Zugang zu frischem Wasser haben.
Bei der Wachtelzucht geht es oft darum, bestimmte Zuchtziele zu erreichen. Aus der Sicht des Tierschutzes ist es entscheidend, dass es beim Züchten von Tieren immer darum geht, gesunde Tiere zu erhalten. Das Wohlergehen und die Würde dürfen nicht durch bestimmte Zuchtmerkmale beeinträchtigt werden.
Wer pro Jahr die Nachzucht von mehr als 25 Wachtelpaaren abgibt, muss über eine kantonale Bewilligung des zuständigen Veterinärdienstes verfügen und eine entsprechende Ausbildung absolviert haben (vgl. Art. 101 Bst. c Ziff. 7 und Art. 102 Abs. 4 TSchV).
Gewerbsmässige Haltung
Haltungen von über 50 erwachsenen Wachteln gelten als gewerbsmässige Wildtierhaltungen (vgl. Art. 90 Abs. 3 Bst. c TSchV). Für solche Haltungen braucht es eine kantonale Bewilligung und auch eine spezifische Ausbildung (FBA).
An Veranstaltungen dürfen nur gesunde Tiere teilnehmen. «Gesund» bedeutet auch, dass sie nicht unter zuchtbedingten Belastungen leiden bzw. ihr Wohlergehen nicht durch Rasse- oder Zuchtformspezifische Merkmale beeinträchtigt ist (mehr dazu auf dieser BLV-Webseite). Teilnehmende und Veranstalterin sind dafür verantwortlich, dass stets auf einen schonenden Umgang mit den Tieren geachtet wird. Die weiter unten verfügbare Fachinformation enthält die Pflichten der beteiligten Personen, die Anforderungen an die Ausstellungsgehege und konkrete Angaben zum Ausstellungsverbot für Wachteln mit zuchtbedingten Belastungsmerkmalen (siehe «im Detail» unter «Weitere Informationen»).
Für Börsen und Märkte, an denen Papageien zum Kauf oder Tausch angeboten werden, ist zusätzlich die Fachinformation 12.2 zu beachten
Wachteln dürfen nur von fachkundigen Personen getötet werden, die sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mit der Tötung von Wachteln aneignen konnten und diese regelmässig töten (Art. 177 Abs. 1 + 1bis TSchV). Manchmal kann das Töten eines kranken, verletzten oder lebensschwachen Tieres die beste Lösung sein, um Leiden zu vermindern. Das Töten muss schonend und verzögerungsfrei ablaufen. Die gewählte Tötungsmethode muss zum sicheren Tod des Tieres führen. Das Tier muss bis zum Eintritt des Todes überwacht werden. Bevor es entsorgt wird, muss der Tod überprüft worden sein (vgl. Art. 179 TSchV sowie die Fachinformation unter Weitere Informationen > im Detail).
Es ist verboten, Wachteln ungerechtfertigt Schmerzen und Schäden zuzufügen oder sie in Angst zu versetzen. Auch das Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.
Mehr zu verbotenen Handlungen an Heimtieren siehe unter Heim- und Wildtierhaltung.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 31.08.2020