Kaninchen brauchen grosse, gut gestaltete Gehege, in denen sie sich frei bewegen können und die zugleich aber auch Rückzugsmöglichkeiten bieten. Als soziale Tiere benötigen sie Kontakt zu Artgenossen. Kaninchen sind sowohl Heimtiere wie Nutztiere.
Als Heimtiere sind Kaninchen vor allem für Kinder sehr attraktiv. Aber sie mögen es nicht, herumgetragen und geknuddelt zu werden. Sie erstarren dabei vor Schreck oder kratzen und beissen. Leben Kaninchen mit ihrer Gruppe in einem artgerecht gestalteten Gehege, so können sich Erwachsene und Kinder an ihrem natürlichen Verhalten erfreuen, ohne dass die Tiere festgehalten oder aus dem Gehege herausgenommen werden müssen.
Die Rassenkaninchenhaltung gilt als Hobby, bei der spezielle Rassen gezüchtet und Tiere ausgestellt werden.
Haltung und Pflege
Die gesetzlichen Mindestanforderungen an Kaninchengehege sind das absolute Minimum. Ausführliche Informationen siehe unter „Fachinformationen zu Kaninchen > Mindestmasse für die Haltung von Kaninchen“).
Gehege für Kaninchen müssen so geräumig sein, dass diese darin gut hoppeln, Sprünge und auch mal „Männchen“ machen können. Am Boden braucht es Einstreu wie Stroh oder Rindenschnitzel und bei den Futterstellen Unterlagen, die sich gut reinigen lassen.
Kaninchenanlagen müssen auch abgedunkelte Rückzugsbereiche enthalten, z.B. den Raum unter einer erhöhten Fläche, Unterschlüpfe wie Holzhäuschen, hohle Baumstämme oder Betonröhren. Sie bieten den Kaninchen Ruhemöglichkeiten oder Schutz, wenn sie sich bedroht fühlen oder Artgenossen ausweichen wollen.
Geschätzt werden Aussichtsposten, um die Umgebung zu beobachten, etwa ein Brett auf einer Kiste. Eine Kiste mit Erde und Sand zum Graben und regelmässiger Freilauf in der Wohnung oder in einem Gehege draussen tragen ebenfalls zur Lebensqualität der Kaninchen bei (siehe auch „Weitere Informationen > Links“). Gefahren wie Kabel, giftige Pflanzen usw. müssen beseitigt werden.
Nester
Um ihre Jungen ungestört aufzuziehen, brauchen Zibben (Häsinnen) im Gehege eine Nestkammer. Diese müssen sie selber mit Stroh oder anderem geeignetem Nestmaterial und mit ihrem Bauchhaar auspolstern können. Das Nest muss so belüftet werden, dass die entstehende Feuchtigkeit entweicht. Ausführliche Informationen siehe unter „Fachinformationen zu Kaninchen > Nester für Kaninchen“. Wichtig ist zudem, dass die säugenden Zibben sich von ihren Jungen z.B. auf eine erhöhte Fläche oder in ein anderes Abteil zurückzuziehen können.
Jungtiere dürfen in den ersten acht Wochen nie einzeln gehalten werden. Erst wenn es mit der sich entwickelnden Geschlechtsreife zu Aggressionen und groben Verletzungen kommen könnte, ist Einzelhaltung möglich.
Freilandhaltung
Kaninchen können gut das ganze Jahr in einem entsprechend eingerichteten Gehege im Freien leben. Dort können sie auch wirklich graben. Draussen brauchen sie aber Schutz vor Hitze, Kälte und Nässe sowie vor Feinden wie Mardern, Füchsen, Hunden und Katzen. Das Gehege muss aber auch ausbruchsicher sein. Das Gehege sollte einen grossen, trockenen Stall, viele Unterschlüpfe sowie einen festen und in den Boden eingegrabenen Zaun haben.
Gesundheit
Unsachgemässe Haltung und Fütterung sowie Stress und mangelnde Hygiene können Kaninchen krankheitsanfällig machen. Schmutzige Anlagen erhöhen die Gefahr von Infektionskrankheiten.
Kaninchen haben empfindliche Nasenschleimhäute, die durch ammoniakhaltige Ausdünstungen leicht gereizt werden können. Deshalb leiden sie, wenn ihr Gehege nicht regelmässig gereinigt wird.
Nässe führt oft zu Erkrankungen der Pfoten. Daher muss der Boden im Gehege immer trocken und sauber bleiben. Einstreu sollte möglichst wenig Staub bilden, damit es nicht zu Augenentzündungen und anderen gesundheitlichen Problemen kommt.
Werden die Krallen der Kaninchen zu lang, so sind sie fachgerecht zu schneiden. Zeigt ein Kaninchen Anzeichen, dass es krank oder verletzt ist, so muss es entsprechend betreut werden, im Zweifelsfall auch durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin.
Sozialkontakte
Kaninchen sind gesellige Tiere und sollten wenn immer möglich in Gruppen gehalten werden. Können sie nicht im gleichen Gehege gehalten werden, müssen sie zumindest andere Kaninchen im Raum riechen und hören können. Zu empfehlen ist auch Sichtkontakt. Das Leben mit Artgenossen bietet Abwechslung und Anregung. Gruppen mit zwei oder drei Tieren, z.B. ein kastriertes Männchen mit ein bis zwei Weibchen, sind eine gute Kombination.
Am besten stellt man Gruppen mit jungen Tieren zusammen. In bestehende Gruppen von mehr als vier Monate alten Tieren neue Tiere einzuführen, kann schwierig sein, weil es zu heftigen Kämpfen um die Rangordnung kommt.
Einzelne Kaninchen vertragen sich sehr unterschiedlich gut mit Artgenossen. Daher muss immer wieder kontrolliert werden, ob eine Gruppe funktioniert. Bisse und Kratzer in Kaninchengruppen lassen sich aber nie ganz vermeiden – sie gehören zum Kaninchenleben.
Unterschlüpfe, Sichtblenden und mehrere Futterstellen im Gehege helfen zudem, dass rangniedere Tiere bei Bedarf den ranghöheren Tieren ausweichen können. Siehe auch unter „Fachinformationen Kaninchen > „Gruppenhaltung von Kaninchen“ und „Sozialkontakte bei Kaninchen“)
Bewegung und Beschäftigung
Kaninchen brauchen viel Fläche und Raum zum Hoppeln, Rennen, „Männchen“ machen und Haken schlagen. Mehrere Etagen im Kaninchenstall bringen den Tieren Abwechslung und zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten. Zudem können sie auf den verschiedenen Ebenen unterschiedliche Temperatur- und Lichtzonen aufsuchen. Die erhöhten Flächen müssen leicht zugänglich, ohne scharfe Kanten, rutschfest und einfach zu reinigen sein.
Neben Platz für Bewegung benötigen Kaninchen Beschäftigungsmöglichkeiten. Sonst können aus Langeweile Verhaltensstörungen entstehen, z.B. Gitternagen. Fürs Nagen eignen sich Weichholzstücke und frische Äste von ungiftigen und ungespritzten Bäumen und Sträuchern, sowie getrocknete Maiskolben, Äpfel, Rüben etc.
Eingestreute Böden und eine Kiste mit Sand, erlauben es den Kaninchen zudem, zu scharren und ansatzweise zu graben.
Futter und Wasser
Kaninchenfutter muss frisch und unverdorben sein. Viel Heu als Grundfutter sorgt mit seiner groben Strukturierung dafür, dass die Backenzähne der Kaninchen abgerieben werden. Heu fördert auch die Verdauung.
Frischer Salat, Gräser, Kräuter und Gemüse wie Gurken oder Rüebli sowie Wurzeln und Rinde ergänzen den Speiseplan. Körnermischungen brauchen Kaninchen nur, wenn sie draussen leben und es kalt ist.
Kaninchen benötigen immer frisches Wasser in Trinkwasserqualität.
Mehr zu Futter und Wasser siehe auch „Weitere Informationen > Links“.
Zucht
Bei der Kaninchenzucht geht es oft darum, bestimmte Zuchtziele zu erreichen, z.B. Aspekte des Aussehens oder auch eine gewünschte Fleischqualität. Aus der Sicht des Tierschutzes ist es entscheidend, dass es beim Züchten von Tieren immer darum geht, gesunde Tiere zu erhalten. Das Wohlergehen und die Würde dürfen nicht durch bestimmte Zuchtmerkmale beeinträchtigt werden.
Kaninchen, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele gezüchtet wurden, dürfen nicht ausgestellt werden (Art. 30a Abs. 4 Bst. b TSchV).
Kastration
Kaninchen können bereits mit drei Monaten geschlechtsreif werden. Will man bei der Heimtierhaltung verhindern, dass es Junge gibt, müssen geschlechtsreife Männchen rechtzeitig kastriert werden. Dasselbe gilt, wenn Kämpfe zwischen geschlechtsreifen Männchen vermieden werden sollen. Eine Kastration darf nur unter Narkose und von einem Tierarzt oder einer Tierärztin vorgenommen werden.
Abgabe von Kaninchen
Wer pro Jahr mehr als mehr als 100 Kaninchen abgibt, benötigt eine kantonale Bewilligung und eine entsprechende Ausbildung (vgl. Art. 101 Bst. c Ziff. 3 TSchV).
Streichelgehege
An Veranstaltungen dürfen keine für das Publikum zugänglichen Gehege mit Kaninchen eingerichtet oder betrieben werden (vgl. Art. 24 Bst. f TSchV). Vom Verbot nicht betroffen sind dauerhaft eingerichtete Streichelgehege, beispielsweise in Zoos, auf Bauernhöfen oder in Altersheimen.
An Veranstaltungen dürfen nur gesunde Tiere teilnehmen. «Gesund» bedeutet auch, dass sie nicht unter zuchtbedingten Belastungen leiden bzw. ihr Wohlergehen nicht durch Rasse- oder Zuchtformspezifische Merkmale beeinträchtigt ist (mehr dazu auf dieser BLV-Webseite). Teilnehmende und Veranstalterin sind dafür verantwortlich, dass stets auf einen schonenden Umgang mit den Tieren geachtet wird. Die weiter unten verfügbare Fachinformation enthält die Pflichten der beteiligten Personen, die Anforderungen an die Ausstellungsgehege und konkrete Angaben zum Ausstellungsverbot für Kaninchen mit zuchtbedingten Belastungsmerkmalen (siehe Rubrik «Fachinformationen»).
Für Börsen und Märkte, an denen Kaninchen zum Kauf oder Tausch angeboten werden, ist zusätzlich die Fachinformation 12.2 zu beachten.
Streichelgehege
An Veranstaltungen dürfen keine für das Publikum zugänglichen Gehege mit Kaninchen eingerichtet und betrieben werden (vgl. Art. 24 Bst. f TSchV).
Kaninchen als Nutztiere
In der Landwirtschaft dienen Kaninchen zur Fleischproduktion. Die Kaninchenmast wird als mögliche Nischenproduktion mit regelmässigem Zusatzeinkommen eingeschätzt.
Die Haltungsanforderungen für die Heimkaninchen gelten auch für die Kaninchen als Nutztiere. Für die Nutzkaninchen gibt es verschiedene Haltungskonzepte und -programme: Haltung nach Mindestanforderungen, IP Suisse, Tierwohlprogramme BTS/RAUS, Bio Suisse und KAGfreiland.
Die Zuchtkaninchen werden oft in Boxen gehalten, die gekauft oder selber gebaut werden. Die Masttiere leben meistens in grösseren Gruppen von rund acht bis zu ca. 30 Tieren in Buchten.
In den letzten Jahren wird vermehrt versucht, nicht nur die Mast-, sondern auch die Zuchttiere in Gruppen zu halten. Dies ist anspruchsvoll. Gruppenhaltungen verlangen von den Tierbetreuenden mehr Wissen, eine sorgfältigere Arbeitsweise und eine gute Beobachtungsgabe. Die Gruppenhaltung von Zuchttieren verlangt ein ausgefeiltes Management, eine geeignete bauliche Gestaltung sowie besonders sorgfältige Reinigung und Desinfektion. Bei den Zuchtkaninchen stehen aggressive Begegnungen oft mit sexueller Aktivität in Zusammenhang. Die Verteidigung der unmittelbaren Umgebung des Nestes oder das Nestbauverhalten lösen ebenfalls Aggressivität aus und erschweren die Gruppenhaltung zusätzlich.
Bei den Fleischkaninchen sind zudem Regelungen im Zusammenhang mit dem Schlachten zu beachten. Kaninchen müssen vor dem Schlachten betäubt werden. Betäubung oder Tötung durch Kopf- bzw. Genickschlag ist bei der Schlachtung verboten. Siehe auch unter „Fachinformationen zu Kaninchen > „Schlachtung von Kaninchen“ und Merkblatt Kaninchenschlachtung).
Prüf- und Bewilligungsverfahren
Bei den Fleischkaninchen gilt es auch das Prüf- und Bewilligungsverfahren zu beachten. Artikel 7 des Tierschutzgesetzes verlangt, dass serienmässig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen zum Halten von Nutztieren nur mit einer Bewilligung angeboten und verkauft werden dürfen. Diese darf nur erteilt werden, wenn die Anforderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllt sind.
Am Zentrum für tiergerechte Haltung: Geflügel und Kaninchen ZTHZ werden Forschungsprojekte zu tierschutzrelevanten Problemen der Haltung von Geflügel und Kaninchen als Grundlage für die Beurteilung von Haltungssystemen im Rahmen der Tierschutzgesetzgebung bzw. des Prüf- und Bewilligungsverfahrens durchgeführt.
Kaninchen dürfen nur von fachkundigen Personen getötet werden, die sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mit der Tötung von Kaninchen aneignen konnten und diese regelmässig töten (Art. 177 Abs. 1 + 1bis TSchV).
Manchmal kann das Töten eines kranken, verletzten oder lebensschwachen Tieres die beste Lösung sein, um Leiden zu vermindern. Das Töten muss schonend und verzögerungsfrei ablaufen. Die gewählte Tötungsmethode muss zum sicheren Tod des Tieres führen. Das Tier muss bis zum Eintritt des Todes überwacht werden. Bevor es entsorgt wird, muss der Tod überprüft worden sein (vgl. Art. 179 TSchV sowie die Fachinformation unter dem „Fachinformationen zu Kaninchen“).
Ausbildung für die Haltung von Kaninchen
Wer in einer Tierhaltung mit maximal 10 GVE mehr als 500 junge Kaninchen pro Jahr produziert, muss über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen. Davon befreit sind ausgebildete Landwirte. Umfasst die Tierhaltung insgesamt mehr als zehn Grossvieheinheiten, ist eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich.
Die Kurse zum Erhalt des Sachkundenachweises können Organisationen durchführen, welche vom BLV für diese Aufgabe anerkannt sind. Eine Liste dieser Organisationen befindet sich unter „Weitere Informationen“.
Fachinformationen zu Kaninchen
Weitere Informationen
Letzte Änderung 03.06.2024