Lamas und Alpakas

Wer Lamas und Alpakas hält, muss über deren Bedürfnisse und Verhaltensweisen Bescheid wissen. Er ist verantwortlich dafür, dass Tierschutzvorschriften eingehalten werden und dass die Tiere gesund bleiben.

Eine Gruppe Lamas steht an einem See

Die gesetzlichen Grundlagen für eine tiergerechte Haltung von Lamas und Alpakas finden sich im Tierschutzgesetz (TSchG), in der Tierschutzverordnung (TSchV) und in der Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren (siehe unter „Weitere Informationen“).

Darüber hinaus hat das BLV eine Fachinformation über die Mindestanforderungen bei der Haltung von Lamas und Alpakas herausgegeben (siehe unter „Weitere Informationen“).

Im Kontrollhandbuch Lamas und Alpakas sind die gültigen rechtlichen Normen für die Tierhaltenden und Kontrollorgane übersichtlich zusammengefasst (siehe „Weitere Informationen“).

Haltung und Fütterung von Lamas und Alpakas

Lamas und Alpakas müssen zusammen mit Artgenossen in Gruppen gehalten werden. Werden sie im Freien gehalten, brauchen sie Schutz vor grosser Hitze sowie Nässe und Kälte.

Krankheiten und Pflege von Lamas und Alpakas

Lamas und Alpakas können an Seuchen erkranken oder sich verletzen. Ihre Krankheiten und Verletzungen müssen entsprechend behandelt werden.

Ausbildungen zur Haltung von Lamas und Alpakas

Wer Lamas und Alpakas hält, muss einen Sachkundenachweis vorlegen können. Davon befreit sind ausgebildete Landwirte.

Tierverkehrskontrolle

Viele Tierbestände und Tiere müssen registriert und gekennzeichnet werden. Diese Regelungen bilden die Grundlage der Tierverkehrs- und Bestandeskontrolle, ermöglichen eine effiziente Seuchenbekämpfung und können ein Verschleppen von Seuchen verhindern.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 02.08.2023

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