Kinderartikel

In den Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes fallen auch Gegenstände, die für den Gebrauch durch Kinder bis 14 Jahre bestimmt sind. Dazu gehören Spielzeuge und gewisse Kleinkinderartikel sowie Lern-, Mal- und Zeichenmaterialien.  

Kinderspielzeug

Die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Schweizerische Spielzeugverordnung, VSS) ist Teil der Lebensmittelgesetzgebung (LMG). Sie regelt u.a. die Sicherheitsanforderung an Spielzeug und schreibt Warnhinweise zur Vermeidung von Unfällen vor. Für die Sicherheit von Spielzeug, das in der Schweiz auf den Markt gebracht wird, gelten die gleichen Anforderungen wie in der EU. 

Wichtige Punkte der Spielzeugverordnung

  • Hohe Sicherheitsanforderungen im chemischen Bereich: Verbot gewisser Stoffe und Einschränkung von allergieverdächtigen Stoffen, zusätzliche Grenzwerte für Schwermetalle und andere chemische Substanzen;
  • Warnhinweise mit verbindlichem Wortlaut;
  • Spielzeug darf nicht lose in einem Lebensmittel verpackt sein (z.B. in Frühstückscerealien);
  • Textiles Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren muss waschbar sein;
  • Klare Verpflichtungen bezüglich der Sicherheitsanforderungen, der Kontrolle der Warengänge, der korrekten Etikettierung sowie Kundeninformation;
  • Genaue Rückverfolgbarkeit von Spielzeug samt Auskunftspflicht.
     

„Fragen und Antworten zur Spielzeugverordnung“ sind unter „Weiteren Informationen“ zu finden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 15.04.2024

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