Instrumente und Souvenirs

Gewisse Gebrauchsgegenstände, die auf Reisen mitgenommen werden – dazu gehören u.a. Souvenirs, Musikinstrumente oder auch Geschirr – bestehen aus Material von geschützten Tieren und Pflanzen oder bergen gesundheitliche Risiken.

Diese Seite behandelt das private Reisen mit Gegenständen, die aus artenschutzrechtlicher oder gesundheitlicher Sicht relevant sind. 

Artengeschützte oder gesundheitsgefährdende Gebrauchsgegenstände und Souvenirs

Ein Stück Koralle, ein Gurt aus Elefantenleder oder Räucherstäbchen aus Sandelholz – reich ist das Angebot an Souvenirs. Doch vieles davon darf wegen des Artenschutzes gar nicht oder nur mit Bewilligung in die Schweiz eingeführt werden. Auch Musikinstrumente, die auf Reisen mitgenommen werden, können aus Teilen oder Materialien von Tier- oder Pflanzenarten bestehen, die geschützt sind (siehe "Weitere Informationen").

Daneben gibt es Souvenirs wie z.B. Keramikgeschirr, bei denen aus gesundheitlichen Gründen Vorsicht geboten ist. Gefährlich wird es zum Beispiel, wenn das Keramikgeschirr zum Essen und Trinken benutzt wird, da die Glasuren giftige Schwermetalle wie Blei oder Kadmium enthalten können. Mehr Informationen unter Geschirr und Küchenutensilien.

Es lohnt sich also, schon vor der Reise abzuklären, was sich als Souvenir eignet und was nicht.

Weitere Informationen

Der schweizerische Zoll hat die App «Reise und Waren» herausgegeben. Damit können Reisende bereits im Ausland prüfen, welche Waren zur Einfuhr erlaubt sind oder abgabefrei eingeführt werden können.

Auch die WWF App «WWF Ratgeber» ist eine nützliche Hilfe auf Reisen. In der Rubrik «Souvenirs» sind die Andenken in Kategorien gelistet: verboten, mit Bewilligung und ohne Bewilligung.

Weitere Information

Letzte Änderung 03.07.2023

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